LINDAU — Das Landrats­amt Lindau (Boden­see) wird „Digita­les Amt“. Landrat Elmar Stegmann hat jetzt die neue Auszeich­nung von Bayerns Digital­mi­nis­te­rin Judith Gerlach erhal­ten. Als „Digita­les Amt“ dürfen sich bayeri­sche Kommu­nen bezeich­nen, die bereits mindes­tens 50 kommu­na­le und zentra­le Online-Verfah­ren im sogenann­ten Bayern­Por­tal verlinkt haben. 

Diese Kommu­nen werden zudem auf der Websei­te des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Digita­les veröf­fent­licht, um zu zeigen, welche Kommu­nen bei der Digita­li­sie­rung bereits gut voran­ge­kom­men sind. „Die Auszeich­nung freut mich sehr. Sie ist auch gleich­zei­tig Motiva­ti­on, noch mehr digita­le Verwal­tungs­dienst­leis­tun­gen online anzubie­ten“, so Landrat Elmar Stegmann. Formu­la­re und Abläu­fe müssen dafür Schritt für Schritt angepasst werden. Die Online-Verfah­ren des Landrats­am­tes Lindau sind hier zu finden: Landrats­amt Lindau (Boden­see) — Bayern­Por­tal (freistaat.bayern).

Digital­mi­nis­te­rin Gerlach erklär­te: „Die Digita­li­sie­rung der Verwal­tung ist eine der wichtigs­ten Aufga­ben der bayeri­schen Kommu­nen in den nächs­ten Monaten. Einige sind hier bereits vorbild­lich unter­wegs. Mit unserem neuen Prädi­kat ´Digita­les Amt´ wollen wir nicht nur das Engage­ment dieser Gemein­den, Städte und Landkrei­se würdi­gen. Wir wollen auch den Bürge­rin­nen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anlie­gen schon online erledigen.“

Um das Prädi­kat „Digita­les Amt“ zu erhal­ten, müssen inter­es­sier­te Kommu­nen mindes­tens 50 rein kommu­na­le oder zentra­le Online-Verfah­ren im Bayern­Por­tal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayeri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Digita­les erhal­ten die Kommu­nen ein Schild mit der Aufschrift „Digita­les Amt“, ein Online-Signet für ihre Website und sie werden auf der Website des Minis­te­ri­ums veröffentlicht.

Das Landrats­amt Lindau stellt neben Anträ­gen im Bereich des Führer­schein- und Perso­nal­we­sens sowie Versamm­lungs­an­zei­gen und Wohngeld­an­trä­gen bereits viele weite­re Formu­la­re als Online-Verfah­ren für die Bürge­rin­nen und Bürger zur Verfü­gung. „Wir möchten mit dem anwach­sen­den Angebot der digita­len Dienst­leis­tun­gen den Bürge­rin­nen und Bürgern die Möglich­keit geben, diese Verwal­tungs­pro­zes­se bequem von Zuhau­se aus zu erledi­gen und sich den Weg zum Amt zu sparen. Das ist nicht nur positiv für die Bürge­rin­nen und Bürger, sondern auch effizi­en­ter für Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter. Damit können Abläu­fe in der
Verwal­tung beschleu­nigt werden. Diese Entwick­lung möchten wir durch voran­schrei­ten­de Digita­li­sie­rung der Prozes­se auch in Zukunft weiter voranbringen.“

Das Bayeri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Digita­les unter­stützt die Kommu­nen mit einer Vielzahl von Maßnah­men bei der Verwal­tungs­di­gi­ta­li­sie­rung. Mit dem Förder­pro­gramm „Digita­les Rathaus“ stehen insge­samt rund 42 Millio­nen Euro bereit. Gemein­den, Zusam­men­schlüs­se von Gemein­den sowie Gemein­de­ver­bän­de im Freistaat Bayern können diese Zuschüs­se im Rahmen des Förder­pro­gramms für die erstma­li­ge Bereit­stel­lung von Online-Diens­ten erhal­ten. Mit dem „Grund­kurs Digital­lot­se“ vermit­telt das Digital­mi­nis­te­ri­um recht­li­che und organi­sa­to­ri­sche Grund­la­gen zur kommu­na­len Digitalisierung.

Weite­re Infor­ma­tio­nen zum Prädi­kat „Digita­les Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt