BERLIN (dpa) — Im Bestre­ben der Ampel-Koali­ti­on, Canna­bis in Deutsch­land zu legali­sie­ren, gibt es einen Vorstoß: So sollen Kauf und Besitz in Grenzen erlaubt werden, Werbung hinge­gen nicht.

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) hat Eckpunk­te zur geplan­ten kontrol­lier­ten Canna­bis-Legali­sie­rung vorge­legt: Demnach soll künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Canna­bis ab dem Alter von 18 Jahren grund­sätz­lich straf­frei sein.

Das berich­tet das Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land (RND) unter Berufung auf die ihm vorlie­gen­den Eckpunk­te, die derzeit zwischen den Minis­te­ri­en der Bundes­re­gie­rung abgestimmt würden. Danach soll zudem der Eigen­an­bau von bis zu zwei Canna­bis-Pflan­zen erlaubt werden. Die Menge des berau­schen­den Wirkstoffs THC im legali­sier­ten Canna­bis soll maximal 15 Prozent betragen.

Um «canna­bis­be­ding­te Gehirn­schä­di­gun­gen» zu verhin­dern, dürften aller­dings an Jugend­li­che zwischen 18 und 21 Jahren nur Produk­te mit einem THC-Gehalt von höchs­tens 10 Prozent verkauft werde, hieß es weitern. Die Besitz­gren­ze von 20 Gramm Canna­bis solle unabhän­gig von der Herkunft des Canna­bis-Produk­tes und des THC-Gehalts gelten. Grund­sätz­lich solle Canna­bis recht­lich nicht mehr als Betäu­bungs­mit­tel einge­stuft werden.

Würden Jugend­li­che unter 18 Jahren mit Canna­bis erwischt, gelte die Straf­frei­heit ebenfalls. Aller­dings könnten die Jugend­äm­ter den Eckpunk­ten zufol­ge Jugend­li­che in diesen Fällen zur Teilnah­me an Präven­ti­ons­kur­sen verpflich­ten. Zudem werde das mitge­führ­te Canna­bis dann beschlagnahmt.

Generel­les Werbeverbot

Die Stand­or­te von Canna­bis-Geschäf­ten sollen reguliert werden: So solle es Mindest­ab­stän­de zu Schulen, Kinder- und Jugend­ein­rich­tun­gen geben. Trotz der Legali­sie­rung solle es unter­sagt bleiben, für Canna­bis­pro­duk­te zu werben. Es gelte ein generel­les Werbe­ver­bot, heißt es dem RND zufol­ge in den Eckpunk­ten. Erwogen wird laut den Eckpunk­ten, den Verkauf nicht nur in lizen­zier­ten Geschäf­ten zu erlau­ben, sondern auch in Apothe­ken. So könnte der Schwarz­markt wegen des breite­ren Angebots insbe­son­de­re im ländli­chen Raum besser bekämpft werden.

Bundes­fi­nanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lindner (FDP) hatte vor gut einem Monat eine Canna­bis-Legali­sie­rung für kommen­des Jahr in Aussicht gestellt. Aller­dings hatte der Bundes­dro­gen­be­auf­trag­te Burkhard Blienert noch im Juli gesagt, es sei eher unwahr­schein­lich, dass das Gesetz zur Canna­bis-Legali­sie­rung vor 2024 in Kraft trete. Die Ampel-Koali­ti­on werde Ende dieses Jahres oder Anfang kommen­den Jahres einen Entwurf dafür vorlegen.

Lauter­bach hatte Ende Juni gesagt, dass etwa vier Millio­nen Erwach­se­ne Canna­bis nutzten. Es gebe einen großen Schwarz­markt und organi­sier­te Krimi­na­li­tät in diesen Berei­chen. Zudem seien Verun­rei­ni­gun­gen zu beobach­ten, die teils auch beigefügt würden, um Menschen von Canna­bis in andere Drogen zu überfüh­ren. «Der Canna­bis­kon­sum in Maßen, gut abgesi­chert, in Quali­tät und ohne Beschaf­fungs­kri­mi­na­li­tät ist etwas, was man akzep­tie­ren muss und was zu einer moder­nen Gesell­schaft dazugehört.»