BERLIN (dpa) — Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Ländern beraten heute über Hotspot-Regel für schär­fe­re Maßnah­men. Bundes­ge­sun­des­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach will, wie die Länder die Hotspots bestim­men können.

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach will den Ländern vier Krite­ri­en zur Bestim­mung von Corona-Hotspots vorschlagen.

«Ich werde am Montag die Gesund­heits­mi­nis­ter der Länder darüber infor­mie­ren, was aus meiner Sicht die Krite­ri­en sind, nach denen die Länder die Hotspots bestim­men können», sagte der SPD-Politi­ker am Sonntag im Sender Bild TV mit Blick auf die für den Nachmit­tag geplan­te Schal­te der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK).

Dazu gehöre es, wenn in Kranken­häu­sern wegen Corona planba­re Eingrif­fe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfall­ver­sor­gung gefähr­det sei, in der Pflege Unter­gren­zen unter­schrit­ten würden oder Patien­ten in andere Kranken­häu­ser verlegt werden müssten. Mit diesen Krite­ri­en sollten die Länder in der Lage sein, die Hotspot-Regelun­gen umzuset­zen. «Und ich appel­lie­re an die Länder, das jetzt zu machen», sagte Lauter­bach weiter.

Die Forde­rung des bayeri­schen Gesund­heits­mi­nis­ters Klaus Holet­schek (CSU) nach einer bundes­wei­ten Verlän­ge­rung der Masken­pflicht lehnte Lauter­bach ab. «Ob er das vorschlägt oder nicht, das ist vollkom­men unerheb­lich. Es geht recht­lich nicht», sagte der SPD-Politi­ker, beton­te aber, dass auch er selbst gerne die Masken­pflicht beibe­hal­ten hätte, wenn es recht­lich möglich gewesen wäre. Er appel­lier­te jedoch an die Länder, das in den Hotspots zu machen und forder­te die großen Super­markt­ket­ten erneut auf, in ihren Filia­len bundes­weit per Hausrecht die Masken­pflicht durch­zu­set­zen. Für Montag erwar­te er die Reakti­on der Unter­neh­men auf seinen Appell.