BAD KREUZNACH (dpa) — Die Tat an einer Tankstel­le im rhein­land-pfälzi­schen Idar-Oberstein hatte bundes­weit für Entset­zen gesorgt. Nach einem Masken­streit erschoss dort ein Kunde einen jungen Tankstel­len-Mitar­bei­ter. Nun muss der Täter dafür sehr lange ins Gefängnis.

Im Prozess um den tödli­chen Schuss auf einen Tankstel­len-Mitar­bei­ter im Streit um die Corona-Masken­pflicht ist der Angeklag­te zu einer lebens­lan­gen Freiheits­stra­fe verur­teilt worden. Das Landge­richt Bad Kreuz­nach werte­te in seinem Urteil am Diens­tag die Tat als Mord und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Anders als von Staats­an­walt­schaft und der Neben­kla­ge gefor­dert, stell­te die Schwur­ge­richts­kam­mer aber keine beson­de­re Schwe­re der Schuld fest. In diesem Fall wäre eine Haftent­las­sung des heute 50-Jähri­gen nach 15 Jahren im Gefäng­nis recht­lich zwar möglich gewesen, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.

Die Vertei­di­gung hatte den Tatvor­wurf des Mordes zurück­ge­wie­sen. Die beiden Anwäl­te des Deutschen hatten auf Totschlag mit erheb­lich einge­schränk­ter Schuld­fä­hig­keit des Angeklag­ten plädiert, der nach Schät­zung eines Gutach­ters zum Zeitpunkt des Schus­ses rund zwei Promil­le Alkohol im Blut hatte. Die Tat am 18. Septem­ber 2021 an einer Tankstel­le im rhein­land-pfälzi­schen Idar-Oberstein hatte bundes­weit für Entset­zen gesorgt.

Nach Ansicht des Gerichts war die rechts­daki­la­ge Einstel­lung des 50-Jähri­gen und seine Feind­schaft gegen den Staat das Haupt­mo­tiv für die Tat. Den Kassie­rer habe er als Reprä­sen­tant für den Staat und dessen in seiner Sicht völlig verfehl­te Corona-Maßnah­men gesehen. Als der junge Mann auf die Einhal­tung der Masken­pflicht bestan­den habe, habe der 50-Jähri­ge beschlos­sen, an ihm «ein Exempel zu statuieren».

Argumen­te

Die Oberstaats­an­wäl­tin Nicole Frohn zeigte sich zufrie­den mit dem Urteil. Es sei wichtig, dass das Gericht die Tat als Mord gewer­tet habe. Die Frage nach der beson­de­ren Schwe­re der Schuld sei eine Abwägungs­fra­ge, in der das Gericht zu einer anderen Auffas­sung als die Ankla­ge gekom­men sei. Es werde geprüft, ob Revisi­on gegen das Urteil einge­legt werden soll.

Der Vertei­di­ger Alexan­der Klein sagte, sein Mandant sei erleich­tert, dass keine beson­de­re Schwe­re der Schuld festge­stellt worden sei und das Urteil ihm eine Perspek­ti­ve nach 15 Jahren lasse. Aller­dings prüfe auch die Vertei­di­gung, ob sie Revisi­on beantra­gen wolle.

Die Frage nach der Täter­schaft hatte bei der sechs­mo­na­ti­gen Verhand­lung keine große Rolle gespielt, da sie von Anfang an unstrit­tig war. Der Angeklag­te hatte gestan­den, aus Wut darüber, dass der junge Kassie­rer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkau­fen wollte, sich zu Hause eine Waffe geholt und bei einem erneu­ten Besuch in der Tankstel­le abgedrückt zu haben. Zudem gab es Video­auf­nah­men von der Tat.

Für den Revol­ver hatte er keinen Waffen­schein. Deswe­gen wurde er auch wegen illega­len Waffen­be­sit­zes verur­teilt. Die Mutter des 20 Jahre alten Opfers hatte als Neben­klä­ge­rin an dem Prozess teilgenommen.