Das Lehrer­zim­mer sei eine Begeg­nungs­flä­che, wie auch Flure, Treppen­häu­ser, Toilet­ten oder Pausen­hö­fe. Dabei wird unter­stellt, dass dort ein Mindest­ab­stand zwischen den Lehrkräf­ten nicht dauer­haft verläss­lich einge­hal­ten werden kann. «Ausge­nom­men von der Masken­pflicht sind ledig­lich die Unter­richts­räu­me.» Zuvor hatte das «Badische Tagblatt» darüber berichtet.