STUTTGART (dpa/lsw) — Wegen der sinken­den Infek­ti­ons­zah­len lockert das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um nun auch in Kranken­häu­sern und Pflege­ein­rich­tun­gen die Corona-Beschrän­kun­gen. Ab Donners­tag entfällt in Stadt- und Landkrei­sen bei einer stabi­len Sieben-Tage-Inzidenz von höchs­tens 10 die Testpflicht für Besuche­rin­nen und Besucher in Pflege­hei­men und Behin­der­ten­wohn­ein­rich­tun­gen, wie das Minis­te­ri­um am Mittwoch mitteilte.

Auch die Beschrän­kun­gen bei der Besucher­an­zahl werden bei einem Wert unter 10 aufge­ho­ben. Die Bewoh­ner dürfen also genau­so viele Menschen treffen wie alle anderen Menschen im Südwes­ten. In Regio­nen mit der Inzidenz­stu­fe 1 — also mit einer anhal­tend stabi­len Inzidenz von unter 10 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­ner in sieben Tagen — sind Treffen von 25 Menschen aus belie­big vielen Haushal­ten erlaubt.

Auch in Kranken­häu­sern in Regio­nen mit der Inzidenz­stu­fe 1 müssen Besuche­rin­nen und Besucher keinen negati­ven Corona-Test mehr vorwei­sen. Zuletzt lagen 38 der 44 Land- und Stadt­krei­se in Baden-Württem­berg bei einer 7‑Tage-Inzidenz von unter 10.