FRIEDRICHSHAFEN (dpa/lsw) — Der Betrei­ber eines Obsthofs am Boden­see muss wegen Missstän­den in einer Unter­kunft für Ernte­hel­fer vorerst keine Strafe fürch­ten. «Unsere Wahrneh­mung ist, dass es hier nun eine ernst­haf­te Bemühung gibt, den Anfor­de­run­gen gerecht zu werden», sagte ein Sprecher des Landrats­amts Boden­see­kreis in Fried­richs­ha­fen am Diens­tag. Mit einem Exper­ten für Arbeits­si­cher­heit solle ein Plan erstellt werden, was in der Unter­kunft verän­dert werden muss.

Kontrol­leu­re hatten dort am 25. Mai zahlrei­che Mängel entdeckt. Unter anderem seien die Toilet­ten teilwei­se kaputt und nicht nach Geschlech­tern getrennt gewesen. Einige Möbel in der Küche waren nach Angaben des Landrats­amts zudem so verschlis­sen, dass deren Oberflä­chen nicht mehr hygie­nisch gerei­nigt werden konnten. Die Verstö­ße seien die ersten im Kreis «in diesem Umfang» gewesen.

Der Inhaber des Hofs hatte zunächst gesagt, die Proble­me seien «sofort behoben» worden. Die Mängel abzustel­len, benöti­ge aber «etwas Zeit für Planung und Ausfüh­rung», sagte der Sprecher des Landrats­amts. Vom Fortschritt bei der Umset­zung mache die Behör­de «weite­re Schrit­te» abhängig.