Die Verge­wal­ti­gung einer Elfjäh­ri­gen schock­te im Sommer 2019 München. Ein mit einer Wolfs­mas­ke getarn­ter Mann zerrt sie ins Gebüsch und missbraucht sie. Nun steht der mutmaß­li­che Täter vor Gericht. Seine Vorge­schich­te dürfte eine große Rolle spielen.

MÜNCHEN (dpa) — Es ist eine alptraum­haf­te Szene: Ein Mann mit einer Wolfs­mas­ke zerrt am helllich­ten Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und verge­wal­tigt das Kind. Nach dem Vorfall im Sommer 2019 beginnt heute (9.30 Uhr) vor dem Landge­richt München I der Prozess gegen den mutmaß­li­chen Täter. Er hat die Vorwür­fe nach Angaben seines Anwalts bereits gestan­den. «Mein Mandant hat ein schonungs­lo­ses schrift­li­ches Geständ­nis über mich abgege­ben, um dem Mädchen wenigs­tens im Nachgang eine inten­si­ve Befra­gung zu erspa­ren», sagte sein Anwalt nach der Tat.

Der Mann soll das damals elf Jahre alte Mädchen im Münch­ner Stadt­teil Obergie­sing missbraucht haben. Die Wolfs­mas­ke fanden die Ermitt­ler später in einem Abfall­con­tai­ner in der Nähe seines Wohnor­tes, nachdem der Angeklag­te ihnen gesagt hatte, wo sie suchen müssen.

Der Fall wirft auch die Frage nach der Resozia­li­sie­rung von Sexual­straf­tä­tern auf. Der Mann, damals Anfang 40, befand sich in einer Locke­rungs­stu­fe des Maßre­gel­voll­zugs, weil er wegen sexuel­len Missbrauchs von Kindern vorbe­straft ist.

Vor der Tat war er für einige Jahre in einem psych­ia­tri­schen Kranken­haus unter­ge­bracht und lebte zuletzt in einer thera­peu­ti­schen Wohnge­mein­schaft. Dieses sogenann­te Probe­woh­nen war eine Locke­rungs­stu­fe im Maßre­gel­voll­zug. Seit der Tat befin­det sich der Mann wieder in der geschlos­se­nen Abtei­lung einer psych­ia­tri­schen Klinik.

Straf­tä­ter können zu Freiheits­stra­fen verur­teilt werden, die in Justiz­voll­zugs­an­stal­ten verbüßt werden, oder zum Maßre­gel­voll­zug in dafür beson­ders ausge­stat­te­ten psych­ia­tri­schen Klini­ken und Entzie­hungs­an­stal­ten. Diese werden auch als foren­si­sche Klini­ken bezeich­net. Das kann beispiels­wei­se für drogen­ab­hän­gi­ge oder psychisch kranke Menschen zutref­fen. Im Freistaat gibt es davon 14 Einrichtungen.

Nach den aktuel­les­ten Daten des bayeri­schen Sozial­mi­nis­te­ri­ums befan­den sich Ende 2019 insge­samt 2884 Menschen im Freistaat im Maßre­gel­voll­zug. Im Jahr davor waren es 2772, Ende 2017 waren es 2489. Wer wegen einer psychi­schen Erkran­kung unter­ge­bracht wurde, verbrach­te 2019 im Schnitt 5,42 Jahre in der Psych­ia­trie. Sucht­kran­ke blieben dort durch­schnitt­lich 1,42 Jahre.