BIBERACH – Seit Montag, 19. Oktober, gilt in Baden-Württem­berg die 3. Pande­mie­stu­fe. Die Landes­re­gie­rung hat die Corona-Verord­nung angepasst und unter anderem die Masken­pflicht in öffent­li­chen Berei­chen erweitert. 

Überall dort, wo der Mindest­ab­stand von 1,5 Metern nicht einge­hal­ten werden kann, muss im öffent­li­chen Raum nun ein Mund-Nasen­schutz getra­gen werden. Dies betrifft auch den Biber­acher Wochen­markt, der wöchent­lich mittwochs und samstags statt­fin­det. Er bietet eine große Auswahl frischer und regio­na­ler Produk­te und erfreut sich hoher Akzep­tanz. Aufgrund des guten Zuspruchs, kommt es immer wieder zu Engstel­len. Daher wurden bereits im Frühjahr Maßnah­men ergrif­fen, um das Infek­ti­ons­ge­sche­hen einzu­däm­men. Unter anderem wurden die Markt­stän­de entzerrt und die Markt­flä­che um den Kirch­platz erwei­tert. Die Stadt­ver­wal­tung hat auch von Beginn der Pande­mie einen geeig­ne­ten Mund- Nasen­schutz auf dem Wochen­markt empfoh­len. Die geänder­te Corona-Verord­nung sieht nun eine verbind­li­che Masken­pflicht vor. An den Eingän­gen des Wochen­mark­tes werden die Besucher durch Hinweis­schil­der auf die Masken­pflicht hinge­wie­sen. Der Verzehr von Speisen auf dem gesam­ten Markt­ge­län­de ist nicht erlaubt, die angebo­te­nen Speisen müssen andern­orts verzehrt werden. Es gilt weiter­hin die Abstands­re­ge­lung von 1,5 Metern.

Auch in Fußgän­ger­zo­nen bzw. Berei­chen, die dem Fußgän­ger­ver­kehr gewid­met sind, wie zum Beispiel auf Plätzen, muss seit Montag ein Mund-Nasen­schutz getra­gen werden, wenn dieser Mindest­ab­stand nicht einge­hal­ten werden kann.