BIBERACH – Seit Montag, 19. Oktober, gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und unter anderem die Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen erweitert.
Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss im öffentlichen Raum nun ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Dies betrifft auch den Biberacher Wochenmarkt, der wöchentlich mittwochs und samstags stattfindet. Er bietet eine große Auswahl frischer und regionaler Produkte und erfreut sich hoher Akzeptanz. Aufgrund des guten Zuspruchs, kommt es immer wieder zu Engstellen. Daher wurden bereits im Frühjahr Maßnahmen ergriffen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Unter anderem wurden die Marktstände entzerrt und die Marktfläche um den Kirchplatz erweitert. Die Stadtverwaltung hat auch von Beginn der Pandemie einen geeigneten Mund- Nasenschutz auf dem Wochenmarkt empfohlen. Die geänderte Corona-Verordnung sieht nun eine verbindliche Maskenpflicht vor. An den Eingängen des Wochenmarktes werden die Besucher durch Hinweisschilder auf die Maskenpflicht hingewiesen. Der Verzehr von Speisen auf dem gesamten Marktgelände ist nicht erlaubt, die angebotenen Speisen müssen andernorts verzehrt werden. Es gilt weiterhin die Abstandsregelung von 1,5 Metern.
Auch in Fußgängerzonen bzw. Bereichen, die dem Fußgängerverkehr gewidmet sind, wie zum Beispiel auf Plätzen, muss seit Montag ein Mund-Nasenschutz getragen werden, wenn dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.