LAUPHEIM – Seit Montag, 19. Oktober, gilt in Baden-Württem­berg die Pande­mie­stu­fe 3. Die Landes­re­gie­rung hat die Corona-Verord­nung angepasst und unter anderem die Masken­pflicht in öffent­li­chen Berei­chen erwei­tert. Überall dort, wo der Mindest­ab­stand von 1,5 Metern nicht einge­hal­ten werden kann, muss im öffent­li­chen Raum nun ein Mund-Nasen­schutz getra­gen werden.

Dies betrifft auch den Lauphei­mer Wochen­markt, der wöchent­lich donners­tags und samstags statt­fin­det. Der Wochen­markt bietet eine große Auswahl frischer und regio­na­ler Produk­te und erfreut sich hoher Akzep­tanz. Aufgrund des guten Zuspruchs, kommt es jedoch immer wieder zu Engstel­len. Daher wurden bereits im Frühjahr Maßnah­men ergrif­fen, um das Infek­ti­ons­ge­sche­hen einzu­däm­men. Unter anderem wurden die Markt­stän­de entzerrt und die Markt­flä­che in die Mittel­stra­ße erweitert.

Die Stadt­ver­wal­tung hat zudem, von Beginn der Pande­mie an, einen geeig­ne­ten Mund- Nasen­schutz auf dem Wochen­markt empfoh­len. Die geänder­te Corona-Verord­nung sieht nun eine verbind­li­che Masken­pflicht vor. An den Eingän­gen des Wochen­mark­tes werden die Besucher durch Hinweis­schil­der auf die Masken­pflicht hingewiesen.