FRIEDRICHSHAFEN — Aufgrund der aktuel­len Corona-Verord­nung des Landes gilt in Fried­richs­ha­fen ab sofort eine Masken­pflicht auf den Wochenmärkten. 

Die Stadt­ver­wal­tung wird mit entspre­chen­den Schil­dern an den Zugän­gen zu den Märkten auf die Masken­pflicht hinwei­sen. Eine Masken­pflicht für weite­re öffent­li­che Plätze im Freien ist derzeit nicht vorge­se­hen, auf diesen gilt die landes­wei­te Regelung: Wo in für Fußgän­ger gewid­me­ten Berei­chen wie Fußgän­ger­zo­nen der Abstand von 1,5 Metern nicht einge­hal­ten werden kann, gilt Maskenpflicht.