WANGEN — Nachdem ein 45-jähri­ger am Samstag­abend zunächst in einem Lebens­mit­tel­ge­schäft aufge­fal­len war, da er sich weiger­te einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen und auf seine ärztli­che Befrei­ung verwies, lief dieser kurze Zeit später beim Polizei­re­vier Wangen auf und wollte sich darüber beschwe­ren, dass er des Geschäf­tes verwie­sen wurde.

Auch hier weiger­te er sich einen MNS aufzu­zie­hen und verwies wieder­um auf seine ärztli­che Befrei­ung, ohne jedoch das Attest vorzu­zei­gen. Er wird nun wegen eines Versto­ßes gegen die Corona­VO zur Anzei­ge gebracht.