MECKENBEUREN — Bei einem Bienen­volk in Eschach im Landkreis Ravens­burg ist Ende letzter Woche die Ameri­ka­ni­sche Faulbrut amtlich festge­stellt worden.

Die anzei­ge­pflich­ti­ge bakte­ri­el­le Tierseu­che befällt die Brut der Honig­bie­ne und lässt diese abster­ben. Den erwach­se­nen Bienen und dem Menschen schadet der Erreger nicht. Auch der Verzehr von Honig ist für den Menschen unbedenklich.

Der Sperr­be­zirk mit einem Radius von 1,5 Kilome­tern um den Seuchen­herd reicht über die Landkreis­gren­ze hinweg auch in den Boden­see­kreis. Das Landrats­amt Boden­see­kreis hat daher für den betref­fen­den Bereich per Allge­mein­ver­fü­gung ebenfalls einen Sperr­be­zirk erlas­sen. Dieser betrifft in der Gemein­de Mecken­beu­ren die Ortstei­le Hegen­berg, Senglin­gen, Langen­trog, Rebholz und Schwarzenbach.

Die Besit­zer und Besit­ze­rin­nen von Bienen­völ­kern inner­halb des Sperr­be­zirks sollen sich umgehend beim Veteri­när­amt des Landrats­am­tes Boden­see­kreis unter E‑Mail vet@bodenseekreis.de oder der Tel. 07541 204‑5177 melden, sofern sie dem Veteri­när­amt ihre Bienen­hal­tung noch nicht mitge­teilt haben.

Für das Sperr­ge­biet gilt:

  • Alle Bienen­völ­ker und Bienen­stän­de im Sperr­ge­biet sind unver­züg­lich auf Ameri­ka­ni­sche Faulbrut amtstier­ärzt­lich zu unter­su­chen. Diese Unter­su­chung ist frühes­tens zwei, spätes­tens neun Monate nach der Tötung oder Behand­lung der an der Seuche erkrank­ten Bienen­völ­ker des verseuch­ten Bienen­stan­des zu wiederholen.
  • Beweg­li­che Bienen­stän­de dürfen von ihrem Stand­ort nicht entfernt werden.
  • Bienen­völ­ker, leben­de oder tote Bienen, Waben, Waben­tei­le, Waben­ab­fäl­le, Wachs, Honig, Futter­vor­rä­te, Bienen­woh­nun­gen und benutz­te Gerät­schaf­ten dürfen nicht aus den Bienen­stän­den entfernt werden.
  • Bienen­völ­ker oder Bienen dürfen nicht in den Sperr­be­zirk verbracht werden.

Derzeit unter­sucht das Veteri­när­amt alle Bienen­stand­or­te inner­halb des Sperr­ge­biets. Bisher gibt es keine Hinwei­se auf eine Ausbrei­tung des Faulbruter­re­gers in den Boden­see­kreis. Die Bienen­sach­ver­stän­di­gen und alle Imkerin­nen und Imker werden um erhöh­te Aufmerk­sam­keit und recht­zei­ti­ge Hinwei­se über auffäl­li­ge und eventu­ell erkrank­te Bienen­völ­ker gebeten. Bei Verdacht müssen Imker und Imkerin­nen das Veteri­när­amt informieren.