BERLIN (dpa) — Der Bund hat sich bereits eine Milli­on Einhei­ten des Corona-Medika­ments Paxlo­vid gesichert. Nun hofft Gesund­heits­mi­nis­ter Lauter­bach auf eine Notfall­zu­las­sung auf natio­na­ler Ebene.

Mit dem Medika­ment Paxlo­vid soll möglichst noch im Januar ein neues Mittel zur Behand­lung schwe­rer Covid-19-Verläu­fe in Deutsch­land einge­setzt werden können.

«Ich bin zuver­sicht­lich, dass wir bis Ende dieses Monats das dafür notwen­di­ge Paket geschnürt haben, dass wir also Liefe­run­gen des Medika­ments erhal­ten und eine Notfall­zu­las­sung erreicht haben», sagte Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach der «Welt am Sonntag».

Zulas­sung wird vorbereitet

Laut dem SPD-Minis­ter berei­tet das Bundes­in­sti­tut für Arznei­mit­tel und Medizin­pro­duk­te (BfArM) derzeit eine solche natio­na­le Zulas­sung des Medika­ment des US-Pharma­kon­zerns Pfizer vor. Deutsch­land solle so bereits vor der noch ausste­hen­den Zulas­sung durch die Europäi­sche Arznei­mit­tel­agen­tur EMA in der Lage sein, Paxlo­vid einzusetzen.

Vor knapp einer Woche hatte Lauter­bach die Order von einer Milli­on Packun­gen Paxlo­vid bekannt­ge­ge­ben. Der SPD-Politi­ker geht davon aus, dass damit der abseh­ba­re Bedarf ausrei­chend abgedeckt werde. «Das Mittel eignet sich insbe­son­de­re für die Behand­lung ungeimpf­ter Risiko­pa­ti­en­ten.» Die US-Arznei­mit­tel­be­hör­de FDA hatte kurz vor Weihnach­ten eine Notfall­zu­las­sung für Paxlo­vid ausgesprochen.

Patien­ten nehmen nach Angaben des Herstel­lers über fünf Tage zwei Mal täglich jeweils drei Tablet­ten ein. Paxlo­vid besteht unter anderem aus dem Wirkstoff Nirmat­rel­vir, der ein Sars-CoV-2-Prote­in hemmt. Damit soll die Vermeh­rung des Virus gestoppt werden. Nach Angaben von Pfizer von Anfang Novem­ber verhin­dern die Corona-Pillen sehr erfolg­reich schwe­re Krank­heits­ver­läu­fe bei Hochrisikopatienten.

Neben­wir­kun­gen

Zu den mögli­chen Neben­wir­kun­gen gehören eine Beein­träch­ti­gung des Geschmacks­sinns, Durch­fall, Bluthoch­druck und Muskel­schmer­zen. Die EU-Arznei­mit­tel­be­hör­de hatte außer­dem mitge­teilt, dass Paxlo­vid nicht von Patien­ten mit schwe­ren Nieren- oder Leber­funk­ti­ons­stö­run­gen einge­nom­men werden dürfe und wegen Wechsel­wir­kun­gen auch nicht in Kombi­na­ti­on mit bestimm­ten anderen Arznei­mit­teln. Nicht empfoh­len wird das Medika­ment für Schwangere.