MOSKAU (dpa) — «Es gibt keine Einschrän­kun­gen mehr», sagt Russlands Ex-Präsi­dent nach dem Europa­rat-Aus. Ein Inkraft­set­zen der Todes­stra­fe sei beispiels­wei­se bei einer Verschlech­te­rung der Krimi­na­li­täts­la­ge denkbar.

Der frühe­re russi­sche Präsi­dent Dmitri Medwe­dew schließt eine Wieder­ein­füh­rung der Todes­stra­fe in seinem Land theore­tisch nicht aus.

Anlass könnte beispiels­wei­se eine Verschlech­te­rung der Krimi­na­li­täts­la­ge sein, sagte er der staat­li­chen Nachrich­ten­agen­tur Ria Nowos­ti. Die inter­na­tio­na­le Verpflich­tung zur Ausset­zung der Todes­stra­fe sei mit dem Ausschei­den aus dem Europa­rat entfal­len. Zugleich beton­te er, dass es sich um eine «schwie­ri­ge Frage» hande­le und keine Notwen­dig­keit zur Wieder­ein­füh­rung bestehe, wenn in Russland alles «ruhig» bleibe.

«Es gibt keine Einschrän­kun­gen mehr», sagte der jetzi­ge Vize-Sekre­tär des russi­schen Sicher­heits­ra­tes. Es blieben morali­sche und religiö­se Erwägun­gen sowie die bishe­ri­ge Recht­spre­chung des russi­schen Verfas­sungs­ge­rich­tes gegen die Todes­stra­fe. «Aber die Entschei­dun­gen des Verfas­sungs­ge­rich­tes sind nicht die Heili­ge Schrift, sie können sich ändern», sagte Medwe­dew nach Angaben vom Freitag in Moskau.

Todes­stra­fe in Russland seit 1996 ausgesetzt

Er verwies darauf, dass auch die Sowjet­uni­on die nach dem Zweiten Weltkrieg ausge­setz­te Todes­stra­fe wieder­ein­ge­führt habe, als die Krimi­na­li­tät überhand nahm. Russland schaff­te die Strafe mit dem Beitritt zum Europa­rat 1996 nicht ab, sie wurde aber durch ein mehrfach verlän­ger­tes Morato­ri­um ausgesetzt.

Wegen des am 24. Febru­ar begon­ne­nen Krieges gegen die Ukrai­ne verließ Russland den Europa­rat, um einem Ausschluss zuvor­zu­kom­men. Danach stimm­te die größte Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on der europäi­schen Staaten ihrer­seits für einen Ausschluss Moskaus.