RAVENSBURG. Mehr Infor­ma­tio­nen für Mieter und keine Besuche mehr zur Verbrauchs­ab­le­sung der Wärme­mess­ge­rä­te – das sind die wichtigs­ten Neuerun­gen der Heizkos­ten­ver­ord­nung, die seit 1. Dezem­ber bundes­weit in Kraft ist. „Das ist ein wichti­ger Schritt für mehr Effizi­enz beim Heizen, bedeu­tet aber auch zusätz­li­chen Aufwand für Vermieter. 

Fernaus­les­ba­re Messge­rä­te werden Pflicht“, infor­miert Jürgen Kienz­le, Exper­te bei den Techni­schen Werken Schus­sen­tal (TWS). Die Novel­le der Heizkos­ten­ver­ord­nung war einer der letzten Anstö­ße für Energie­ef­fi­zi­enz, die die alte Bundes­re­gie­rung gegeben hat. So dürfen inzwi­schen nur noch Wärme­mess­ge­rä­te einge­baut werden, die aus der Ferne abgele­sen werden können. Für den Bestand gilt eine Übergangs­frist bis Ende 2026 oder zum nächs­ten Regel­tausch der Wärme- und Wasser­zäh­ler. Politi­sches Ziel der Regelung ist es, eine höhere Trans­pa­renz für Mieter herzu­stel­len: Sie sollen künftig monat­lich einen Zwischen­stand über die verbrauch­te Heizener­gie erhal­ten, um die Auswir­kun­gen des eigenen Heizver­hal­tens auch in der Abrech­nung zu sehen. Und das gilt bereits ab Januar 2022 für alle Gebäu­de, die per Funk ausge­le­sen werden. „Hier unter­stüt­zen wir Hausver­wal­tun­gen und Vermie­ter nicht nur mit der passen­den Messtech­nik. Unser Service reicht bis zur komplet­ten Neben­kos­ten­ab­rech­nung“, beschreibt Steve Wiese­mann, TWS-Geschäfts­kun­den­be­treu­er. Dieses Angebot hat die TWS in den vergan­ge­nen Jahren entwi­ckelt, es gilt überall dort, wo das Unter­neh­men Versor­gungs­net­ze betreibt.

Die neue Heizkos­ten­ver­ord­nung legt fest, dass durch das zeitna­he Monito­ring Poten­zia­le für Energie­ef­fi­zi­enz und CO2-Einspa­rung früher erkannt und gehoben werden können. Zusätz­lich ermög­licht die Digita­li­sie­rung an der Gebäu­de­schnitt­stel­le auch die Einbin­dung weite­rer nützli­cher Services: Dazu gehören unter anderem die Füllstands­mes­sun­gen von Öltanks, die Überwa­chung von Wasch­räu­men auf Feuch­tig­keit und die Funkti­ons­prü­fung von Rauch­warn­mel­dern. Möglich machen diese Leistun­gen Senso­ren, die über ein spezi­el­les lokales Funknetz (LoRaWAN für Long Range Wide Area Network) auf spezi­el­le Anfor­de­rung hin kommunizieren.