AUGSBURG (dpa) — 61 Prozent der Wahlbür­ger hält es laut einer Umfra­ge für einen Fehler, dass die Grünen mit Annale­na Baerbock und nicht mit Robert Habeck als Kanzler­kan­di­da­ten in die Bundes­tags­wahl ziehen.

Eine Mehrheit der Wahlbür­ger hält es laut einer Civey-Umfra­ge für einen Fehler, dass die Grünen mit Annale­na Baerbock und nicht mit ihrem Co-Vorsit­zen­den Robert Habeck als Kanzler­kan­di­da­ten in die Bundes­tags­wahl ziehen.

Demnach sagen 61 Prozent, dass sich die Grünen falsch entschie­den haben, und nur 24 Prozent halten Baerbocks Kandi­da­tur für richtig. Der Rest zeigte sich unent­schie­den in der Frage. Dies ergibt eine reprä­sen­ta­ti­ve Umfra­ge des Meinungs­for­schungs­in­sti­tuts Civey im Auftrag der «Augsbur­ger Allge­mei­nen» (Samstag).

Ledig­lich unter den Anhän­gern der Grünen hält eine große Mehrheit (64 Prozent) Baerbock für die richti­ge Kanzler­kan­di­da­tin. Auch hier halten jedoch 24 Prozent die Kandi­da­tur der 40-Jähri­gen für einen Fehler. Unter allen anderen Partei­en überwiegt klar die Ablehnung.

Kaum jemand sieht Baerbock als Kanzlerin

Inzwi­schen glauben der Umfra­ge zufol­ge nur noch 14 Prozent der Bundes­bür­ger, dass Grünen-Chefin Annale­na Baerbock die nächs­te Bundes­kanz­le­rin werden könnte, 79 Prozent geben ihr dagegen keine Chance auf einen entspre­chen­den Wahlsieg.

Nach Baerbocks Nominie­rung zur Kanzler­kan­di­da­tin Mitte April erleb­te die Partei zunächst einen Höhen­flug: Sie überhol­te mit Umfra­ge­wer­ten von bis zu 28 Prozent zeitwei­se sogar die CDU/CSU. Mit der Debat­te um ungenaue Angaben in Baerbocks Lebens­lauf und verspä­tet an den Bundes­tag gemel­de­te Sonder­zah­lun­gen fingen die Werte an zu sinken.

Zuletzt kamen Plagi­ats­vor­wür­fe auf: Der öster­rei­chi­sche Medien­wis­sen­schaft­ler Stefan Weber hatte Anfang der Woche auf mehre­re Stellen in Baerbocks Buch «Jetzt. Wie wir unser Land erneu­ern» hinge­wie­sen, die auffäl­li­ge Ähnlich­kei­ten zu anderen Veröf­fent­li­chun­gen zeigten. Die Grünen weisen den Vorwurf angeb­li­cher Urheber­rechts­ver­let­zun­gen zurück und argumen­tie­ren wie auch der Verlag, die Wieder­ga­be allge­mein bekann­ter Fakten sei unproblematisch.