BERLIN (dpa) — Seit Wochen disku­tiert die Politik darüber, welche Maßnah­men zur Eindäm­mung von Corona künftig noch möglich sein sollen. Laut Justiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann habe man einen «sehr guten Kompro­miss gefunden».

Die Corona-Regeln sollen zum 20. März weitge­hend fallen, eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber Eingriffs­mög­lich­kei­ten geben. Darauf einig­ten sich Justiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann (FDP) und Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) nach eigenen Angaben.

«Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompro­miss gefun­den», sagte Busch­mann im ZDF-«Morgenmagazin». Dieser beruhe auf zwei Säulen: Zum einen werde es im Alltags­le­ben der Bürger «so gut wie keine Einschrän­kun­gen mehr geben».

«Alles öffnen ist nicht vorgesehen»

Ausnah­men seien Masken und Tests dort, wo es viele vulnerable Menschen gebe, also in der Pflege oder in Kranken­häu­sern. Eine Masken­pflicht könne es auch in öffent­li­chen Verkehrs­mit­teln geben. «Alles öffnen, das ist natür­lich nicht vorge­se­hen», sagte Lauterbach.

Die zweite Säule sei eine Hotspot-Regelung: In Gebie­ten mit schwie­ri­gem Ausbruchs­ge­sche­hen, etwa bei einer Überlas­tung des Gesund­heits­sys­tems oder gefähr­li­chen neuen Virus­va­ri­an­ten, könnten zusätz­li­che Maßnah­men ergrif­fen werden. Das könnten die Länder über ihre Parla­men­te sofort entschei­den, sagte Lauter­bach. Dann könne es auch wieder Test- und Impfnach­wei­se geben.

«Ich denke, das ist der ideale Kompro­miss, um einer­seits so viel Norma­li­tät wie möglich für die Bürge­rin­nen und Bürger zu bekom­men und anderer­seits handlungs­fä­hig zu sein, wenn es tatsäch­lich eine konkre­te Gefah­ren­si­tua­ti­on gibt», sagte Buschmann.

Lauter­bach geht davon aus, dass so auch neue Infek­ti­ons­wel­len mit stark steigen­den Fallzah­len bekämpft werden können. Der Regie­rungs­ent­wurf müsse nun im Kabinett und mit den Ländern bespro­chen werden. «Wenn das kommt, kann damit so gearbei­tet werden, damit man auch Sommer­wel­len oder Herbst­wel­len in den Griff bekom­men kann.»

Mögli­che Corona-Schutzinstrumente

Für eine mögli­che Zuspit­zung der Corona-Lage sollen auch über den Frühlings­be­ginn hinaus grund­le­gen­de Schutz­in­stru­men­te einsetz­bar sein. Das sieht ein Entwurf des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums vor, der heute im Umlauf­ver­fah­ren ins Bundes­ka­bi­nett kommen soll. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Nach dem Auslau­fen der bishe­ri­gen Rechts­grund­la­ge am 19. März sollen demnach weiter­hin Krisen­maß­nah­men regio­nal oder auf Landes­ebe­ne möglich sein.

Konkret sollen zur Eindäm­mung von Corona-Ausbrü­chen Beschrän­kun­gen und Aufla­gen verhängt werden können, wenn das Landes­par­la­ment dies beschließt. Dazu sollen Landes­par­la­men­te die «konkre­te Gefahr einer sich dynamisch ausbrei­ten­den Infek­ti­ons­la­ge» feststel­len müssen. In einer «konkret zu benen­nen­den Gebiets­kör­per­schaft» sollen dann Maßnah­men erlas­sen werden können. Dazu zählen Masken­pflich­ten, Abstands­ge­bo­te, Hygie­ne­kon­zep­te sowie Impf‑, Genese­nen- oder Testnach­wei­se — also Regelun­gen wie 2G und 3G.

Ohne extra Parla­ments­be­schluss sollen die Landes­re­gie­run­gen zudem allge­mei­ne Schutz­maß­nah­men verord­nen können, etwa Masken­pflich­ten in Pflege­ein­rich­tun­gen, Kranken­häu­sern und im öffent­li­chen Nahver­kehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflich­ten in Pflege­hei­men und Schulen sollen möglich bleiben.