BAD DÜRRHEIM (dpa/lsw) — Die großen Fastnachts­um­zü­ge sind abgesagt wegen Corona. Doch wie viel Feiern ist den Narren dieses Jahr erlaubt? Darüber waren Landes­re­gie­rung und Fastnachts­ver­bän­den uneins. Jetzt gab es Post.

Im Disput um Fastnachts­ver­an­stal­tun­gen in Corona-Zeiten ist Baden-Württem­bergs Sozial­mi­nis­te­ri­um auf die verär­ger­ten Narren zugegan­gen. In einem Schrei­ben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, erläu­tert Amtschef Uwe Lahl die Voraus­set­zun­gen, unter denen Fastnachts­ver­an­stal­tun­gen «im Rahmen der bis auf Weite­res gelten­den Alarm­stu­fe I» durch­ge­führt werden können.

Der Präsi­dent der Verei­ni­gung Schwä­bisch-Aleman­ni­scher Narren­zünf­te (VSAN), Roland Wehrle, hatte sich über die Aussa­ge von Regie­rungs­chef Winfried Kretsch­mann (Grüne) echauf­fiert, dass Fastnachts­um­zü­ge dieses Jahr wegen der Pande­mie nicht statt­fin­den könnten. Das sei zu pauschal. Nun sagte er versöhn­lich: «So können wir weiterplanen.»

Lahl schreibt zum Beispiel, dass sowohl im Freien als auch in Innen­räu­men eine FFP2-Masken­pflicht auch am eigenen Sitz- oder Stehplatz gelte. Ausnah­men seien Essen, Trinken, wenn man während eines Auftritts singt oder Blasmu­sik spielt sowie wie beim Tragen einer «weitge­hend luftdich­ten Larve», also einer tradi­tio­nel­len Fastnachtsmaske.

Ferner dürften in geschlos­se­nen Räumen konzert- oder theater­ähn­li­che Veran­stal­tun­gen mit höchs­tens 50 Prozent der zugelas­se­nen Kapazi­tät durch­ge­führt werden. Die Obergren­ze liege unter Einhal­tung der 2G-Regeln bei 1500 Besuchern und Besuche­rin­nen. Bringen Genese­ne und Geimpf­te einen aktuel­len Test mit (2G plus), seien bis zu 3000 Menschen erlaubt, heißt es weiter. Im Freien liegen die Obergren­zen entspre­chend der Corona-Regeln für Stadt- und Volks­fes­te bei 3000 (2G) bezie­hungs­wei­se 6000 (2G plus) Menschen. Voraus­set­zung seien feste, abgegrenz­te Berei­che mit umfas­sen­den Zugangskontrollen.

Narren­prä­si­dent Wehrle hält das für umsetz­bar. «Es geht ja nicht darum, ganze Dörfer abzusper­ren.» Was umsetz­bar ist, müssten die Fastnachts­ver­ei­ne jetzt jeweils vor Ort überprüfen.

«Clubähn­li­che» Veran­stal­tun­gen, bei denen Besucher singen, tanzen und sich unkon­trol­liert durch­mi­schen, sind dem Schrei­ben zufol­ge ebenso unter­sagt wie Fastnachts­um­zü­ge. Die meisten größe­ren Veran­stal­tun­gen sind ohnehin schon länger absagt. Wehrle hatte aber betont, es gebe auch Orte, in denen nur wenige Hundert Teilneh­mer kämen. Wie Lahl schreibt, sind seine Angaben unter Vorbe­halt etwaiger Anpas­sun­gen der Corona-Verord­nung infol­ge neuer Verläu­fe der Pandemie.

Die närri­schen Tage vom «Schmot­zi­gen Dunsch­tig» über Rosen­mon­tag bis Ascher­mitt­woch fallen dieses Jahr auf Ende Febru­ar, Anfang März.

Die 1924 gegrün­de­te VSAN mit Sitz in Bad Dürrheim (Schwarz­wald-Baar-Kreis) ist eine der ältes­ten Narren­ver­ei­ni­gun­gen Deutsch­lands. In ihr sind 68 Narren­zünf­te aus den Regie­rungs­be­zir­ken Freiburg, Tübin­gen und Stutt­gart, dem bayeri­schen Regie­rungs­be­zirk Schwa­ben sowie fünf Kanto­nen in der Schweiz zusammengeschlossen.