Das baden-württem­ber­gi­sche Agrar­mi­nis­te­ri­um will schär­fer gegen nicht-heimi­sche Tierar­ten vorge­hen. Der Ausbrei­tung von Nil- und Kanada­gän­sen, Wasch­bä­ren, Marder­hun­den, Minks und Nutri­as soll per neuer Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (DVO) des Jagd- und Wildtier­ma­nage­ment­ge­set­zes Baden-Württem­berg ein Riegel vorge­scho­ben werden. Die Anhörung der Verbän­de zu den Neuerun­gen ist abgeschlos­sen, ihre State­ments werden ausge­wer­tet und — wo es sinnvoll erscheint — einge­ar­bei­tet, wie ein Sprecher von Ressort-Chef Peter Hauk (CDU) erläutert.

In der vorge­se­he­nen Novel­le der DVO , die der dpa vorliegt, werden die Jagdzei­ten für invasi­ve Arten deutlich verlän­gert; für die Nilgans etwa um zwei Monate. Sie soll vom 1. August bis zum 15. Febru­ar gejagt werden dürfen. Das gilt auch für die weit verbrei­te­te, aber weniger angriffs­lus­ti­ge Kanadagans.

Die aus Afrika stammen­de Nilgans ist bereits auf einer EU-Liste der Arten, deren Ausbrei­tung einge­dämmt werden soll. In den 1980er Jahren waren in den Nieder­lan­den Nilgän­se ausge­setzt worden und entflo­gen — seither breiten sie sich rasant aus. Sie fühlen sich am nördli­chen Oberrhein zwischen Karls­ru­he und Mannheim beson­ders wohl. Nilgän­se sind vieler­orts zur Plage für Mensch und Tier gewor­den: Sie beschmut­zen Liege­wie­sen, verscheu­chen Schwä­ne und vertil­gen Wintergetreide.

Nach Angaben des Landes­jagd­ver­ban­des wurden im Jagdjahr 2018/19 (Beginn März) rund 1300 Nilgän­se oder ein Drittel mehr als im Jahr zuvor erlegt. «Und die Zahl wird noch mal stärker anstei­gen», sagt Geschäfts­füh­rer Erhard Jauch, dessen Organi­sa­ti­on 33 500 Jäger lm Südwes­ten vertritt.

Überdies dürfen laut geplan­ter DVO anders als bisher Jungtie­re unter anderem der Nilgans, der Nutria, des Marder­hunds und des Wasch­bärs ganzjäh­rig außer­halb der allge­mei­nen Schon­zeit vom 16. Febru­ar bis 15. April gejagt werden. Die Jäger befür­wor­ten das, finden aber eine andere Regelung nicht ausrei­chend: Grau- und Kanada­gans sollen auch in der Schon­zeit in bestimm­ten Vogel­schutz­ge­bie­ten gejagt werden dürfen. Dazu zählt auch der Zugriff auf ihre Eier, Nester und Lebens­räu­me. Jäger­ver­tre­ter Jauch: «Unter diese Regel müssten auch die Nilgän­se fallen. Merkwür­dig, dass die aggres­sivs­te Art verschont bleiben soll.»