FRIEDRICHSHAFEN — Mit straf­recht­li­chen Konse­quen­zen muss ein 30-jähri­ger Radfah­rer rechnen, der am Montag­mor­gen betrun­ken mit seinem Fahrrad im Stadt­ge­biet unter­wegs war. 

Die Beamten hatten den Mann bereits kurze Zeit zuvor festge­stellt, als er unsiche­ren Ganges sein Zweirad schob. Da eine Atemal­ko­hol­mes­sung einen Wert von 2,5 Promil­le ergeben hatte, führten die Polizis­ten zunächst ein beleh­ren­des Gespräch und wiesen den 30-Jähri­gen ausdrück­lich darauf hin, dass er wegen seiner Alkoho­li­sie­rung nicht mehr fahren dürfe. 

Da er der Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung etwa eine halbe Stunde später auf seinem Zweirad entge­gen­roll­te, musste er die Polizis­ten in ein Kranken­haus beglei­ten, wo die Entnah­me einer Blutpro­be veran­lasst wurde. Auf ihn kommt nun eine Anzei­ge wegen Trunken­heit im Straßen­ver­kehr zu.