TUTTLINGEN — Auf Initiative der kommunalen Behindertenbeauftragen hält das Landratsamt Tuttlingen ab sofort allen Besucherinnen und Besuchern einen Rollstuhl zur freien Verfügung vor und kommt damit seiner Verpflichtung, öffentlich zugängliche Verwaltungsgebäude barrierefrei zu gestalten, in besonderer Weise nach.
Wer beim Landratsamt Tuttlingen einen Behördengang erledigt, kann dafür ab sofort bei der Pforte des Bestandsgebäudes (Gebäude B) kostenlos einen Rollstuhl ausleihen. Damit wird mobil eingeschränkten Menschen in besonderer Weise Rechnung getragen und der barrierefreie Zugang zu allen Gebäuden des Landratsamtes weiter erleichtert.
Angeregt wurde die Anschaffung durch die kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Tuttlingen, Annette Koch-Vossler, zu deren Aufgabe insbesondere die Beratung zum Thema Barrierefreiheit gehört. In jedem Stadt- und Landkreis ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in kommunale Entscheidungsprozesse tätig. Die Bestellung kann ehren- oder hauptamtlich erfolgen. Darüber hinaus beraten sie die Stadt- und Landkreise in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen und arbeiten mit der Verwaltung zusammen. Zudem sind sie Ombudsfrau beziehungsweise Ombudsmann. Der Landkreis Tuttlingen beschäftigt hierfür zwei kommunale Behindertenbeauftragte, die organisatorisch dem Sozialamt und Kommunalen Jobcenter angegliedert sind, jedoch unabhängig und weisungsungebunden arbeiten.
Nach der Landesbauordnung müssen öffentliche Verwaltungen und Gerichtsgebäude barrierefrei gebaut werden. Dieser gesetzlichen Anforderung kommt die Landkreisverwaltung nicht nur in ihren Bestandsgebäuden nach. Selbstverständlich wurde auch der kürzlich in Betrieb genommene Erweiterungsbau entsprechend geplant.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der kommunale Behindertenbeauftragte im Landkreis Tuttlingen, Annette Koch-Vossler unter Tel. 07461 / 926‑9145 oder E‑Mail a.koch-vossler@landkreis-tuttlingen.de.