Der wegen des Mordes an dem Münch­ner Modeza­ren Rudolph Mosham­mer verur­teil­te Iraker Herisch A. wird nach 18 Jahren Haft in Deutsch­land in sein Herkunfts­land abgescho­ben. Die Abschie­bung sei im Gange, das Flugzeug mit dem heute 43-Jähri­gen an Bord starte voraus­sicht­lich um 14.30 Uhr vom Frank­fur­ter Flugha­fen nach Bagdad, sagte ein Sprecher der Bundes­po­li­zei der Deutschen Presse-Agentur.

Zuvor war mit der Anerken­nung der Identi­tät des Mannes durch den Irak die Voraus­set­zung für den Abschie­be­flug geschaf­fen worden. Das notwen­di­ge Passersatz­pa­pier lag laut Landes­amt für Asyl und Rückfüh­run­gen inzwi­schen vor. A. darf lebens­lang nicht mehr nach Deutsch­land einreisen.

Die Staats­an­walt­schaft München I hatte bereits im Novem­ber 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschie­bung aus der Haft heraus von einer weite­ren Vollstre­ckung der Haftstra­fe absehen würde. Eine Entlas­sung aus der Haft zur Reststra­fen­be­wäh­rung inner­halb Deutsch­lands hatte die Behör­de aber abgelehnt. In seinem Heimat­land wird der 43-Jähri­ge das Flugzeug als freier Mann verlassen.

A. hatte Mosham­mer im Januar 2005 in dessen Haus im Münch­ner Vorort Grünwald erdros­selt. Mosham­mer, der seine Homose­xua­li­tät nie öffent­lich machte, hatte den damals 25-Jähri­gen mit nach Hause genom­men. Der Iraker wurde wenig später festge­nom­men. Das Landge­richt München I verur­teil­te ihn wegen Mordes und Raubes zu lebens­lan­ger Haft und stell­te die beson­de­re Schwe­re der Schuld fest.