BAD SAULGAU — In einer Sonder­sit­zung am 21. Febru­ar hat der Bad Saulgau­er Gemein­de­rat Forde­run­gen zur Zukunft des Kranken­hau­ses bzw. zur Sicher­stel­lung der medizi­ni­schen Versor­gung formu­liert, die der Kreis­tag beraten und beschlie­ßen soll. Das Kreis­gre­mi­um soll seine Zustim­mung* zur Zentra­li­sie­rung der Kranken­haus­ver­sor­gung in Sigma­rin­gen davon abhän­gig machen, inwie­weit SRH und Kreis konkre­te Zusagen geben, um eine gute medizi­ni­sche Versor­gung in Bad Saulgau und Umgebung zu gewähr­leis­ten. Diese Forde­rung haben die Bad Saulgau­er Kreis­rä­te geschlos­sen als forma­len Beschluss­an­trag an Landrä­tin Stefa­nie Bürkle gestellt.

Nach wie vor wäre der Weiter­be­trieb des Kranken­hau­ses Bad Saulgau aus Bad Saulgau­er Sicht die beste Lösung. Um zu diesem Ziel zu gelan­gen, gibt es aus Bad Saulgau­er Sicht zwei mögli­che Wege. Entwe­der die Gründung eines recht­lich und faktisch „neuen“ Kranken­hau­ses. Dabei dürfte aber die notwen­di­ge Geneh­mi­gung durch das Sozial­mi­nis­te­ri­um kaum zu erwir­ken sein, ganz unabhän­gig davon, dass dieser Weg als extrem langwie­rig und unsicher einzu­schät­zen ist. Die Alter­na­ti­ve wäre, so der Antrag, das Kranken­haus Bad Saulgau zunächst wieder aus dem als Plankran­ken­haus* verbun­de­nen Klini­kum auszu­glie­dern und dann der Stadt Bad Saulgau bzw. einer von ihr zu benen­nen­den oder zu gründen­den Tochter­ge­sell­schaft die Möglich­keit einzu­räu­men, das Kranken­haus zu erwer­ben und mit Planbet­ten und den Fachge­bie­ten Chirur­gie, Innere Medizin und Gynäko­lo­gie weiter zu betrei­ben. Eine Koope­ra­ti­on mit SRH könnte auch zukünf­tig beim Betrieb des MVZ (Medizi­ni­sche Versor­gungs­zen­trum) bestehen und so auch Syner­gie­ef­fek­te gerade auch für den Stand­ort Sigma­rin­gen erzielt werden. 

Sollte der Kreis­tag der Weiter­füh­rung nicht zustim­men, dann soll laut Antrag der Kreis­tag von SRH und Landkreis bis spätes­tens 1. Juli verbind­li­che und belast­ba­re Verein­ba­run­gen zur Einrich­tung eines „Gesund­heits­cam­pus Bad Saulgau“ einfor­dern, bis zur Umset­zung das Kranken­haus weiter zu betrei­ben und hierfür auch Finan­zie­rungs­zu­sa­gen zu geben. 

Der Bad Saulgau­er Beschluss­an­trag zielt damit auf eine deutlich verbind­li­che­re Willens­er­klä­rung des Kreis­ta­ges und Unter­stüt­zung durch die Gesell­schaf­ter. Die Formu­lie­rung des Beschluss­an­trags der Kreis­ver­wal­tung, ledig­lich an der Vergrö­ße­rung eines MVZs „mitzu­wir­ken“ und die SRH zu „bitten“, Anträ­ge auf Entwick­lung eines sogenann­ten Primär­ver­sor­gungs­zen­trums für Bad Saulgau zu erarbei­ten und an der Prüfung von Nachnut­zungs­op­tio­nen „mitzu­wir­ken“, sind insge­samt zu vage und zu unkon­kret und angesichts der fehlen­den Facharzt­sit­ze und des Ärzte­man­gels kaum umsetz­bar. Im Kranken­haus Bad Saulgau als größte Stadt im Landkreis, Wirtschafts­stand­ort und Kurstadt dürfen nicht einfach „die Lichter ausge­hen“ bevor nicht die Menschen davon überzeugt werden können, dass danach etwas folgt, was die Bezeich­nung bedarfs­ge­rech­te medizi­ni­sche Versor­gung auch verdient.