BAD SAULGAU — In einer Sondersitzung am 21. Februar hat der Bad Saulgauer Gemeinderat Forderungen zur Zukunft des Krankenhauses bzw. zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung formuliert, die der Kreistag beraten und beschließen soll. Das Kreisgremium soll seine Zustimmung* zur Zentralisierung der Krankenhausversorgung in Sigmaringen davon abhängig machen, inwieweit SRH und Kreis konkrete Zusagen geben, um eine gute medizinische Versorgung in Bad Saulgau und Umgebung zu gewährleisten. Diese Forderung haben die Bad Saulgauer Kreisräte geschlossen als formalen Beschlussantrag an Landrätin Stefanie Bürkle gestellt.
Nach wie vor wäre der Weiterbetrieb des Krankenhauses Bad Saulgau aus Bad Saulgauer Sicht die beste Lösung. Um zu diesem Ziel zu gelangen, gibt es aus Bad Saulgauer Sicht zwei mögliche Wege. Entweder die Gründung eines rechtlich und faktisch „neuen“ Krankenhauses. Dabei dürfte aber die notwendige Genehmigung durch das Sozialministerium kaum zu erwirken sein, ganz unabhängig davon, dass dieser Weg als extrem langwierig und unsicher einzuschätzen ist. Die Alternative wäre, so der Antrag, das Krankenhaus Bad Saulgau zunächst wieder aus dem als Plankrankenhaus* verbundenen Klinikum auszugliedern und dann der Stadt Bad Saulgau bzw. einer von ihr zu benennenden oder zu gründenden Tochtergesellschaft die Möglichkeit einzuräumen, das Krankenhaus zu erwerben und mit Planbetten und den Fachgebieten Chirurgie, Innere Medizin und Gynäkologie weiter zu betreiben. Eine Kooperation mit SRH könnte auch zukünftig beim Betrieb des MVZ (Medizinische Versorgungszentrum) bestehen und so auch Synergieeffekte gerade auch für den Standort Sigmaringen erzielt werden.
Sollte der Kreistag der Weiterführung nicht zustimmen, dann soll laut Antrag der Kreistag von SRH und Landkreis bis spätestens 1. Juli verbindliche und belastbare Vereinbarungen zur Einrichtung eines „Gesundheitscampus Bad Saulgau“ einfordern, bis zur Umsetzung das Krankenhaus weiter zu betreiben und hierfür auch Finanzierungszusagen zu geben.
Der Bad Saulgauer Beschlussantrag zielt damit auf eine deutlich verbindlichere Willenserklärung des Kreistages und Unterstützung durch die Gesellschafter. Die Formulierung des Beschlussantrags der Kreisverwaltung, lediglich an der Vergrößerung eines MVZs „mitzuwirken“ und die SRH zu „bitten“, Anträge auf Entwicklung eines sogenannten Primärversorgungszentrums für Bad Saulgau zu erarbeiten und an der Prüfung von Nachnutzungsoptionen „mitzuwirken“, sind insgesamt zu vage und zu unkonkret und angesichts der fehlenden Facharztsitze und des Ärztemangels kaum umsetzbar. Im Krankenhaus Bad Saulgau als größte Stadt im Landkreis, Wirtschaftsstandort und Kurstadt dürfen nicht einfach „die Lichter ausgehen“ bevor nicht die Menschen davon überzeugt werden können, dass danach etwas folgt, was die Bezeichnung bedarfsgerechte medizinische Versorgung auch verdient.