BÖBLINGEN — Der Schlacht­hof in Gärtrin­gen (Kreis Böblin­gen) darf vorerst keine weite­ren Schlach­tun­gen durchführen. 

Das hat das Landrats­amt Böblin­gen verfügt, berich­tet der SWR. Nachdem Anfang der Woche Tierquä­le­rei­en am Gärtrin­ger Schlacht­hof durch ein Video der Tierschutz­or­ga­ni­sa­ti­on SoKo Tierschutz an die Öffent­lich­keit kamen, wurden dem Betrei­ber konkre­te Maßnah­men zum Schutz der Tiere vorge­schrie­ben. Laut Landrats­amt wurden diese bis jetzt aber nicht umgesetzt, darum gab es jetzt ein Schlacht­ver­bot. Erst wenn der Betrei­ber des Schlacht­hofs ein Konzept vorle­ge, wie und mit welchem Perso­nal künftig tierschutz­ge­recht geschlach­tet werde, wird die Verfü­gung wieder aufge­ho­ben. Landrat Roland Bernhard ( partei­los) versprach den betrof­fe­nen Landwir­ten und Metzgern in der Region, den Neube­ginn zu unterstützen.