LINDAU/BAMBERG – Am Diens­tag­abend (17. Novem­ber) hat die Bundes­po­li­zei einen mit zwei Haftbe­feh­len gesuch­ten Migran­ten hinter Gitter gebracht. Der Marok­ka­ner war den deutschen Polizei‑, Justiz- und Auslän­der­be­hör­den bereits durch zahlrei­che Delik­te und unter 19 weite­ren Perso­na­li­en bekannt.

Eine Strei­fe der Lindau­er Bundes­po­li­zei kontrol­lier­te am Mittag einen jungen Mann im Bahnhof Lindau, nachdem dieser mit einem Inter­ci­ty-Zug aus Bregenz einge­reist war. Der Reisen­de, der behaup­te­te, aus Verse­hen seinen Ausstieg in Feldkirch verpasst zu haben, konnte jedoch keiner­lei Ausweis­do­ku­men­te vorwei­sen und gab seine Perso­na­li­en zunächst mündlich an. Bei der Überprü­fung der Daten im Fahndungs­com­pu­ter stell­ten die Beamten fest, dass der Marok­ka­ner durch die öster­rei­chi­schen Behör­den schen­gen­weit zur Einrei­se­ver­wei­ge­rung ausge­schrie­ben war. Der damals gedul­de­te Auslän­der, der erstmals 2014 ins Bundes­ge­biet einreis­te, war bereits Ende 2018 nach Öster­reich abgescho­ben worden.

Beim anschlie­ßen­den Abgleich der Finger­ab­drü­cke schlug der Polizei­com­pu­ter nochmals an. Die Bundes­po­li­zis­ten stell­ten unter einer Alias­per­so­na­lie zwei Haftbe­feh­le aus dem Frühjahr 2019 der Staats­an­walt­schaft Bamberg wegen Diebstahls­de­lik­ten fest. Laut dem Unter­su­chungs­haft­be­fehl steht der Mann im Verdacht, in einen in Bamberg abgestell­ten Wohnwa­gen einge­bro­chen zu sein. Der mutmaß­li­che Einbre­cher musste jedoch mangels Wertge­gen­stän­den ohne Beute von dannen ziehen. Weiter­hin lag gegen den Gesuch­ten ein Vollstre­ckungs­haft­be­fehl vor, da der Verur­teil­te die im Straf­be­fehl aufer­leg­te Geldstra­fe von rund 500 Euro nicht gezahlt hatte.

Der 21-Jähri­ge ist den deutschen Polizei- und Auslän­der­be­hör­den unter 19 Alias­per­so­na­li­en sowie wegen Verstö­ßen gegen das Betäu­bungs­mit­tel- und Aufent­halts­ge­setz bekannt. Sogar im Schuh des Migran­ten, der neuer­lich Asyl in Deutsch­land beantra­gen wollte, fanden die Beamten ein laminier­tes Dokument mit drei Alias­per­so­na­li­en auf.

Die Bundes­po­li­zis­ten liefer­ten den Marok­ka­ner nach der Richter­vor­füh­rung in Unter­su­chungs­haft in die Justiz­voll­zugs­an­stalt Kempten ein. Die im Straf­be­fehl gefor­der­te Geldstra­fe konnte der Verhaf­te­te nicht aufbrin­gen, wodurch sich seine Zeit hinter Gitter nochmals verlän­gert. Zudem muss sich der Polizei­be­kann­te nun wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se verant­wor­ten. Im Anschluss an die Haft ist beabsich­tigt, den Migran­ten nach Öster­reich zurückzuweisen.