STUTTGART — Baden-Württem­berg kehrt zum Stufen­sys­tem zurück. Das bedeu­tet, dass zunächst wieder die Regelun­gen der Alarm­stu­fe I gelten. Hier gibt es aber aufgrund der weiter stark steigen­den Infek­ti­ons­zah­len einige Anpas­sun­gen. So bleiben Clubs und Disko­the­ken in der Alarm­stu­fe I geschlos­sen. Auch Messen und Ausstel­lun­gen können nicht stattfinden. 

Bei öffent­li­chen Veran­stal­tun­gen wie Theater‑, Opern- und Konzert­auf­füh­run­gen, Filmvor­füh­run­gen, Stadt­füh­run­gen und Informations‑, Betriebs‑, Vereins- sowie Sport­ver­an­stal­tun­gen und Kongres­sen setzen wir in der Alarm­stu­fe I die maxima­le Perso­nen­zahl herab.

Neben Innen­be­rei­chen mit Masken­pflicht müssen Perso­nen ab 18 Jahren nun auch im öffent­li­chen Nah- und Fernver­kehr sowie in der Fahrgast­schiff­fahrt und im Luftver­kehr eine FFP2- oder vergleich­ba­re Maske tragen.

Hier gibt es die neue Corona­ver­ord­nung ab 28.01.2022 zum DOWNLOAD

Die Corona­ver­ord­nung “Auf einen Blick” zum DOWNLOAD