STUTTGART — Baden-Württemberg kehrt zum Stufensystem zurück. Das bedeutet, dass zunächst wieder die Regelungen der Alarmstufe I gelten. Hier gibt es aber aufgrund der weiter stark steigenden Infektionszahlen einige Anpassungen. So bleiben Clubs und Diskotheken in der Alarmstufe I geschlossen. Auch Messen und Ausstellungen können nicht stattfinden.
Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater‑, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations‑, Betriebs‑, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongressen setzen wir in der Alarmstufe I die maximale Personenzahl herab.
Neben Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren nun auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.
Hier gibt es die neue Coronaverordnung ab 28.01.2022 zum DOWNLOAD