STUTTGART — Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württem­berg eine neue Corona-Verord­nung. Damit fallen weitrei­chen­de Schutz­maß­nah­men weg, für die es aufgrund des neuen Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes des Bundes keine recht­li­che Grund­la­ge mehr gibt. Die Masken­pflicht im Nahver­kehr und im medizi­ni­schen Bereich bleibt erhalten.

Nach den jüngst vom Bund beschlos­se­nen Änderun­gen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (IfSG) hat die baden-württem­ber­gi­sche Landes­re­gie­rung die Corona-Verord­nung des Landes grund­le­gend geändert. Die neue Verord­nung wurde am Freitag, 1. April 2022, nach einem entspre­chen­den Kabinetts­be­schluss vom Staats­mi­nis­te­ri­um notver­kün­det. Damit fallen im Land von Sonntag, 3. April 2022, an weitrei­chen­de Schutz­maß­nah­men weg, für die es nun keine recht­li­che Grund­la­ge mehr gibt.

Die meisten Schutz­maß­nah­men entfallen

Eine Aufrecht­erhal­tung der derzei­ti­gen Schutz­maß­nah­men wäre nur durch einen Landtags­be­schluss und bei Vorlie­gen der Voraus­set­zun­gen für eine so genann­te Hotspot-Regelung (§ 28a Absatz 8 IfSG) über den 2. April hinaus möglich. Diese Voraus­set­zun­gen sind nicht gegeben – weder liegt derzeit eine Virus­va­ri­an­te mit signi­fi­kant höherer Patho­ge­ni­tät vor noch eine konkre­te Gefahr der Überlas­tung der Krankenhauskapazität.

Baden-Württem­berg hat sich bis zuletzt dafür einge­setzt, mit der Änderung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes einen Instru­men­ten­kas­ten an Basis­schutz­maß­nah­men aufrecht­erhal­ten zu können, mit dem kurzfris­tig auf Änderun­gen des Infek­ti­ons­ge­sche­hens im Land hätte reagiert werden können. Das neue Infek­ti­ons­schutz­ge­setz sieht dies jedoch nicht mehr vor.

Verant­wor­tungs­vol­les Handeln und eine beson­de­re Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infek­ti­on mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöh­tes Risiko für einen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf besteht, sind weiter­hin notwen­dig. Nach den bishe­ri­gen Erfah­run­gen in der Pande­mie hat sich das Tragen einer Maske als beson­ders wirksa­mes Mittel zum Eigen- und Fremd­schutz erwie­sen. Die Landes­re­gie­rung empfiehlt daher dringend, weiter­hin eigen­ver­ant­wort­lich eine Maske zu tragen sowie einen Mindest­ab­stand zu anderen Perso­nen einzuhalten.

Hier gibt es die neue Corona­ver­ord­nung ab 03.04.2022 zum DOWNLOAD