STUTTGART (dpa/lsw) — Ab kommen­den Montag dürfen alle Menschen in Baden-Württem­berg unabhän­gig von der Inzidenz wieder am gesell­schaft­li­chen Leben teilneh­men — voraus­ge­setzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. 

Die sogenann­te Sieben-Tage-Inzidenz werde in der neuen Corona-Verord­nung, die bereits am 16. August in Kraft treten soll, nicht mehr als ordnungs­po­li­ti­sches Instru­ment auftau­chen, teilte das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um am Mittwoch mit. 

Die Regie­rung sieht etwa vor, dass es bei kultu­rel­len Veran­stal­tun­gen im Innen­be­reich sowie in Clubs und Disko­the­ken keine Perso­nen­ober­gren­ze mehr geben soll, die Einrich­tun­gen könnten unter Vollaus­las­tung öffnen — sofern Besucher geimpft oder genesen seien oder in diesem Fall einen PCR-Test vorwei­sen könnten. 

Bei der Innen-Gastro, bei Friseu­ren und körper­na­hen Dienst­leis­tern soll ein Antigen­schnell­test ausreichen.