Wer in Austra­li­en ohne Helm auf dem Rad erwischt wird, kann mit mehre­ren hundert Dollar Strafe rechnen. In Deutsch­land «erlau­ben wir jedem, sich selbst zu gefähr­den», wie ein Top-Verkehrs­ju­rist sagt.

Ein vierjäh­ri­ges Mädchen übt unter Aufsicht seiner Eltern Fahrrad­fah­ren. Es verliert das Gleich­ge­wicht, fällt hin, sein Kopf schlägt auf der Bordstein­kan­te auf. Das Mädchen stirbt.

Diese trauri­ge Geschich­te ereig­ne­te sich vor mehr als 30 Jahren in einem Städt­chen im Ruhrge­biet, Fahrrad­hel­me gab es da nicht. Heute weiß man: Helme retten Leben. Von den 6- bis 10-Jähri­gen tragen 72 Prozent Helm — von den Erwach­se­nen schütz­ten sich 2019 indes nur rund 20 Prozent. Brauchen wir eine Helmpflicht?

Nein, sagt Ansgar Staudin­ger, der Präsi­dent des Deutschen Verkehrs­ge­richts­ta­ges in Goslar, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Der Profes­sor für Rechts­wis­sen­schaf­ten ist derzeit noch gegen eine gesetz­li­che Veran­ke­rung in der Straßen­ver­kehrs­ord­nung — um dem Trend zum Radfah­ren nicht entge­gen­zu­wir­ken, wie er sagt.

«Wir erlau­ben jedem, sich selbst zu gefähr­den», sagt Staudin­ger. Dies ergebe sich aus der im Grund­ge­setz veran­ker­ten freien Entfal­tung der Persön­lich­keit. Es bräuch­te trifti­ge Gründe, damit der Staat da eingrei­fen dürfte. Anders in Austra­li­en: Dort schreibt der Staat den Menschen vor, sich zu schüt­zen. Wer ohne Helm auf dem Rad erwischt wird, muss mit mehre­ren hundert Dollar Strafe rechnen.

In Deutsch­land müsste ein Eingriff in das Persön­lich­keits­recht verhält­nis­mä­ßig sein, sagt der Jurist Staudin­ger. Es gebe immer noch milde­re Mittel als eine bußgeld­be­leg­te Fahrrad-Helmpflicht — «zum Beispiel Infokam­pa­gnen von Verbän­den und wohldurch­dach­te Werbe­ak­tio­nen des Staates».

Die Kampa­gne des Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums, in der halbnack­te Models im Bett einen Fahrrad­helm trugen, sei indes ein «Rohrkre­pie­rer» gewesen, findet Staudin­ger. «Man hat ja auch geschafft, dass auf Skipis­ten keiner einen Helm uncool findet.»

Dass der deutsche Staat auch zum Eigen­schutz verdon­nern kann, zeigt die Anschnall­pflicht im Auto. Die wurde 1976 auf Vorder­sit­zen zum Gesetz. «Stimmt», sagt Siegfried Brock­mann, Leiter der Unfall­for­schung der Versi­che­rer. Die Gurtpflicht habe im ersten Jahr mehr als 1500 Leben geret­tet. Nur sei die Zahl der Fahrrad­to­ten aber weit niedri­ger als die der Opfer von Autoun­fäl­len: 400 Radun­fäl­le pro Jahr gingen tödlich aus. Aber: Wenn alle einen Helm trügen, könnten davon schät­zungs­wei­se 100 überleben.

Selbst wenn eine Helmpflicht mit dem Grund­ge­setz verein­bar wäre, hätten «wir nicht die polizei­li­chen Kapazi­tä­ten, das zu kontrol­lie­ren», argumen­tiert Brock­mann. Zudem müsste klar sein, was als Helm gilt und was nicht. In Berlin lande­te ein Fall vor Gericht, in dem ein Motor­rol­ler-Fahrer statt eines Helms einen Turban trug.

Gerich­te könnten die Menschen auch ohne gesetz­li­che Pflicht zum Tragen eines Helms bewegen, ist Jurapro­fes­sor Staudin­ger überzeugt. Wie das gehen soll? Indem Radfah­rer nach einem Unfall vor Gericht Mitschuld bekommen.

So könnte das Gericht etwa einem 70-Jähri­gen, der mit seinem E‑Bike von einem Auto angefah­ren wird und sich am Kopf verletzt, sagen: «Du hättest mit Helm fahren können.» In der Folge könnte der Radfah­rer nicht 100 Prozent Schaden­er­satz für seine Verlet­zun­gen geltend machen, sondern weniger. Bei der Bewer­tung des Mitver­schul­dens sollte das Helmtra­gen berück­sich­tigt werden, fordert Staudin­ger. Das wäre ein Lernef­fekt für die Menschen.

Gelernt haben vor allem Skifah­rer aus dem Unfall des frühe­ren Formel-1-Stars Micha­el Schuma­cher. Absolu­ten Schutz kann aber auch ein Helm nicht bieten: Das Gefähr­li­che sei ja nicht ein mögli­cher Schädel­bruch, sagt Unfall­ex­per­te Brock­mann — sondern die Beschleu­ni­gung des Gehirns in seiner Flüssig­keit und die durch den Aufprall am Schädel verur­sach­ten Quetschun­gen, Hirnblu­tun­gen und Schwellungen.

Der Helm wirke nur bis zu einer bestimm­ten Geschwin­dig­keit, sagt Brock­mann. «Bis 25 km/h ist ein Helm ein guter Schutz.» Da die meisten Unfäl­le in der Stadt beim Abbie­gen passier­ten, blieben Autos und Radfah­rer meist unter dieser Geschwindigkeit.

Eine mögli­che Fahrrad-Helmpflicht ist auch Diskus­si­ons­the­ma beim tradi­ti­ons­rei­chen Deutschen Verkehrs­ge­richts­tag in Goslar (28./29. Januar), der pande­mie­be­dingt in diesem Jahr kleiner ausfällt. Zur offizi­el­len Eröff­nung des Kongres­ses von Juris­ten und Verkehrs­exper­ten am Freitag­vor­mit­tag spricht neben Staudin­ger auch Nieder­sach­sens Wirtschafts­mi­nis­ter Bernd Althus­mann (CDU), den Plenar­vor­trag «Künst­li­che Intel­li­genz in Justiz und Mobili­tät» hält Paul Nemitz, Chefbe­ra­ter der EU-Kommis­si­on in Brüssel.