BERLIN (dpa) — Der Sommer geht dem Ende entge­gen, die kälte­re und dunkle­re Jahres­zeit steht vor der Tür. Pünkt­lich zum 1. Septem­ber treten neue Aufla­gen zum Energie­spa­ren in Kraft. Viele werden sie im Alltag spüren.

Aus Sorge um mögli­che Energie-Engpäs­se dreht die Regie­rung auch an kleinen Schrau­ben: Ab heute ist eine Reihe von Energie­spar­vor­ga­ben in Kraft, die den Verbrauch im nächs­ten halben Jahr drücken sollen.

Es handle sich um eine «Gemein­schafts­auf­ga­be von Politik, Unter­neh­men sowie Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­chern», heißt es im Text der Verord­nung, den das Kabinett in der vergan­ge­nen Woche beschlos­sen hat.

«Jede einge­spar­te Kilowatt­stun­de hilft ein Stück weit aus der Abhän­gig­keit von russi­schen Gaslie­fe­run­gen heraus.» Zusam­men mit weite­ren Vorga­ben, die vom 1. Oktober an gelten, soll laut Wirtschafts­mi­nis­ter Robert Habeck (Grüne) der Gasver­brauch ungefähr im Umfang von zwei bis zweiein­halb Prozent gesenkt werden. Die ab 1. Septem­ber gelten­den Regeln im Detail.

Für öffent­li­che Gebäu­de gilt:

- Durch­gangs­be­rei­che wie Flure, Foyers oder Technik­räu­me werden nicht mehr geheizt — außer, es gibt dafür sicher­heits­tech­ni­sche Gründe.

- Öffent­li­che Gebäu­de werden nur noch bis höchs­tens 19 Grad geheizt — bei körper­lich leich­ter und überwie­gend sitzen­der Tätig­keit. Bisher lag die empfoh­le­ne Mindest­tem­pe­ra­tur laut Minis­te­ri­um bei 20 Grad. Für Arbeits­räu­me, in denen Menschen leich­te Tätig­kei­ten «überwie­gend im Stehen oder Gehen» verrich­ten oder mittel­schwe­re und überwie­gend sitzen­de Tätig­keit gilt eine Obergren­ze von 18 Grad, für mittel­schwe­re Tätig­kei­ten überwie­gend im Stehen oder Gehen sind es 16 Grad und für körper­lich schwe­re Tätig­kei­ten 12 Grad. Für Klini­ken, Pflege­ein­rich­tun­gen oder andere sozia­le Einrich­tun­gen gilt die neue Regelung nicht.

- Boiler und Durch­lauf­er­hit­zer dürfen nicht mehr für die Warmwas­ser­be­rei­tung am Wasch­be­cken genutzt werden — es sei denn, das ist aus hygie­ni­schen Gründen vorgeschrieben.

- Die Beleuch­tung von Gebäu­den und Denkmä­lern aus rein ästhe­ti­schen oder reprä­sen­ta­ti­ven Gründen wird ausge­schal­tet. Ausge­nom­men sind kurzzei­ti­ge Beleuch­tun­gen bei Kultur­ver­an­stal­tun­gen und Volksfesten.

Für Arbeits­stät­ten in der priva­ten Wirtschaft gilt:

- Die Verord­nung schreibt nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtem­pe­ra­tu­ren verrin­gert werden müssen — es werde aber ermög­licht, dass Arbeit­ge­ber auch im gewerb­li­chen Bereich rechts­si­cher weniger heizen dürfen und Gelegen­heit haben, dem Beispiel der öffent­li­chen Hand zu folgen. Dies sei Grund­la­ge für Selbst­ver­pflich­tun­gen von Betrie­ben und betrieb­li­chen Verein­ba­run­gen zur Energieeinsparung.

Für den priva­ten Bereich bezie­hungs­wei­se Gewer­be gilt:

- Klauseln in Mietver­trä­gen, die eine bestimm­te Mindest­tem­pe­ra­tur vorse­hen, werden vorüber­ge­hend ausgesetzt.

- Priva­te Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.

- Gasver­sor­ger und Besit­zer größe­rer Wohnge­bäu­de müssen ihre Kunden bezie­hungs­wei­se Mieter frühzei­tig infor­mie­ren — über den erwar­te­ten Energie­ver­brauch, dessen Kosten und Einspar­mög­lich­kei­ten. Das soll spätes­tens zum Beginn der Heizsai­son passieren.

- Leucht­re­kla­me und Werbe­ta­feln werden von 22.00 Uhr abends bis 16.00 Uhr am Folge­tag ausge­schal­tet — wenn dies nicht zur Verkehrs­si­cher­heit nötig ist wie etwa an Bahnun­ter­füh­run­gen. Der Gedan­ke dahin­ter: Weil es tagsüber ohnehin hell ist, soll die Beleuch­tung erst am Nachmit­tag wieder für sechs Stunden einge­schal­tet werden dürfen..

- Laden­tü­ren oder sonsti­ge «Eingangs­sys­te­me» zu beheiz­ten Geschäfts­räu­men im Einzel­han­del dürfen nicht mehr dauer­haft offen stehen — außer das ist für das Offen­hal­ten eines Flucht­wegs erforderlich.

Von Marti­na Herzog, dpa