BERLIN (dpa) — Der Beschluss ist ausge­ar­bei­tet. Bundes­weit dürfen bei überre­gio­na­len Veran­stal­tun­gen bei entspre­chend großen Sport­stät­ten bis zu 10.000 Menschen dabei sein.

Die Fans kehren zurück — zumin­dest zum Teil.

Nach einem Beschluss der Chefin­nen und Chefs der Staats- und Senats­kanz­lei­en dürfen bundes­weit bei überre­gio­na­len Großver­an­stal­tun­gen wieder mehr Zuschau­er zugelas­sen werden — im Freien bis zu 10.000 bei einer Auslas­tung von maximal 50 Prozent, in Innen­räu­men bis zu 4000 bei einer Auslas­tung von maximal 30 Prozent. Dieser Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist für die Bundes­län­der bindend, muss aber noch in die jewei­li­gen Corona-Verord­nun­gen übernom­men werden.

In Nordrhein-Westfal­len sollen die neuen Regeln nach Angaben aus Regie­rungs­krei­sen noch am Mittwoch umgesetzt werden. Die drei Fußball-Bundes­li­gis­ten Borus­sia Dortmund, 1. FC Köln und Arminia Biele­feld, die gegen die vorhe­ri­ge NRW-Verord­nung mit der Beschrän­kung auf 750 Zuschau­er juris­tisch vorge­gan­gen waren, dürften damit in ihren Heimspie­len am Wochen­en­de wieder deutlich mehr Fans empfangen.

«Ich würde mich unglaub­lich freuen, wenn Zuschau­er wieder zugelas­sen sind», sagte Bayer Lever­ku­sens Sport­di­rek­tor Simon Rolfes. Bayer spielt am Sonntag in Dortmund. «Das motiviert die Spieler unglaub­lich. Und das ist ein Zeichen, in welche Richtung es gehen kann, auch in den nächs­ten Monaten. Wir haben so schöne Stadi­en in Deutsch­land, da gehören mehr Zuschau­er rein als nur ein paar hundert», fügte Rolfes an.

Beschluss regelt einheit­li­che Fan-Regel

Bund und Länder hatten in der vergan­ge­nen Corona-Konfe­renz am 24. Januar beschlos­sen, dass bis zum 9. Febru­ar einheit­li­che Regeln verein­bart werden sollen. In der Folge wurde aller­dings beispiels­wei­se in Bayern bereits die Zulas­sung von bis zu 10.000 Menschen bei maximal 25 Prozent der Gesamt­ka­pa­zi­tät erlaubt. Auch in weite­ren Bundes­län­dern unter­schei­den sich die Regeln noch teils deutlich.

Auch Fußball-Bundes­li­gist RB Leipzig war in Sachsen vor Gericht gezogen, die Landes­re­gie­rung hatte dann aber von sich aus die Zuschau­er­be­schrän­kung von zuvor 1000 Fans angeho­ben. Kurz vor dem Beschluss der Staats- und Senats­kanz­lei­en hatte sich am Mittwoch auch das Bundes­in­nen­mi­nis­te­ri­um für eine einheit­li­che Regelung ausge­spro­chen «die die anhal­ten­den Erfor­der­nis­se der Pande­mie angemes­sen berücksichtigt».

In dem Beschluss sind weiter­hin strik­te Corona-Vorga­ben enthal­ten. «Für überre­gio­na­le Großver­an­stal­tun­gen gilt die Pflicht zum Tragen mindes­tens einer medizi­ni­schen Maske», heißt es. «Zusätz­lich werden auf Grund­la­ge der jewei­li­gen Landes­re­ge­lun­gen Vorga­ben für Schutz- und Hygie­ne­kon­zep­te, Einlass­ma­nage­ment und Abstands­re­ge­lun­gen und ggf. weite­re Schutz­maß­nah­men getrof­fen.» Zuläs­sig ist die Ausrich­tung überre­gio­na­ler Großver­an­stal­tun­gen nur mit Vorga­ben der 2G-Regel oder 2G-Plus-Regel.

Laut Proto­kol­lerklä­rung kündig­ten die Bundes­län­der Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt an, «im Rahmen ihrer Regelun­gen aller­dings gering­fü­gig» abwei­chen zu wollen. Mecklen­burg-Vorpom­mern lies anmer­ken, es sei der «Auffas­sung, dass der vorge­se­he­ne Rahmen in der gegen­wär­ti­gen Phase der Pande­mie aktuell nicht ausge­schöpft werden sollte».