RAVENSBURG — Am 4. April wurde ein neuer Fall von Geflü­gel­pest im Landkreis Ravens­burg in Bad Wurzach bestä­tigt. Bei einem priva­ten Geflü­gel­hal­ter veren­de­ten vier erkrank­te Hühner. Der Restbe­stand von acht Hühnern und zwei Gänsen wurde getötet. Es besteht keine Verbin­dung zum Junghen­nen-Aufzucht­be­trieb in Nordrhein-Westfa­len, der in Zusam­men­hang mit den bestä­tig­ten Geflü­gel­pest-Fällen in Klein­be­stän­den Nähe Isny steht. Daher muss davon ausge­gan­gen werden, dass ein Eintrag des Virus durch Wildvö­gel statt­ge­fun­den hat.

Aufgrund des bestä­tig­ten Falls in Bad Wurzach erwei­tert der Landkreis Ravens­burg in Kürze seine Allge­mein­ver­fü­gung zum Schutz vor der Geflü­gel­pest in Bezug auf die Restrik­ti­ons­ge­bie­te. In diesen müssen Geflü­gel­hal­ter entspre­chen­de Maßnah­men treffen, unter anderem die Aufstal­lung (Stall­pflicht) des Geflü­gels. Alle gelten­den Regelun­gen sowie eine Karte der Restrik­ti­ons­ge­bie­te sind in der Allge­mein­ver­fü­gung zu finden, die unter www.rv.de veröf­fent­licht und abruf­bar ist. Das Einhal­ten der Biosi­cher­heits­maß­nah­men ist entschei­dend um einen Seuchen­ein­trag in Geflü­gel­be­stän­de zu verhindern.

Weiter­hin gilt: Geflü­gel­hal­ter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundes­län­dern zugekauft haben oder in deren Bestän­den plötz­lich gesund­heit­li­che Auffäl­lig­kei­ten auftre­ten, werden eindring­lich gebeten, sich beim Veteri­när- und Verbrau­cher­schutz­amt zu melden, da auch hier Infek­tio­nen nicht auszu­schlie­ßen sind.

Außer­dem wird darauf hinge­wie­sen, dass auch Kleinst­be­stän­de mit nur einem oder wenigen Tieren der Veteri­när­be­hör­de bekannt sein müssen und verpflich­tet sind, ihre Geflü­gel­hal­tung beim Landrats­amt regis­trie­ren zu lassen. Formu­la­re zur Meldung finden sich unter www.rv.de

Weite­re Infor­ma­tio­nen zum Geflü­gel­pest­ge­sche­hen gibt es auch auf den Seiten des Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tu­tes: www.fli.de