OSLO (dpa) — «Perfek­te» Haut, Wespen­tail­le, weiß-strah­len­des Lächeln: Was wir tagtäg­lich im Inter­net zu sehen bekom­men, entspricht oft nicht der Reali­tät — das kann krank machen. Norwe­gen wirkt dem nun entgegen.

Influen­cer und andere Werbe­schaf­fen­de müssen in Norwe­gen von nun an expli­zit kennzeich­nen, wenn das Ausse­hen von Perso­nen in Werbe­an­zei­gen geändert worden ist.

Heute ist in dem skandi­na­vi­schen Land eine Geset­zes­än­de­rung in Kraft getre­ten, wonach retuschier­te und ander­wei­tig manipu­lier­te Erschei­nungs­bil­der in bezahl­ten Anzei­gen mit einem kreis­run­den einheit­li­chen Hinweis verse­hen werden müssen. Darun­ter fallen die Körper­form, ‑größe und ‑haut, also zum Beispiel Verän­de­run­gen der Gesichts­form, breite­re Schul­tern und schma­le­re Hüften.

Die Maßnah­me soll dazu beitra­gen, Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­chern bewusst zu machen, dass Menschen in der Werbung nicht immer so gezeigt werden, wie sie in Wirklich­keit ausse­hen. Letzt­lich geht es darum, weniger ideali­sier­te Körper in der Rekla­me darzu­stel­len und damit vor allem Jünge­re zu schüt­zen. «Endlich bekom­men wir eine kraft­vol­le Maßnah­me gegen ungesun­den Körper­druck, dem gerade Kinder und Jugend­li­che ausge­setzt sind», erklär­te die norwe­gi­sche Kinder- und Famili­en­mi­nis­te­rin Kjers­ti Toppe.

Die Kennzeich­nungs­pflicht gilt für alle klassi­schen und sozia­len Medien und ganz ausdrück­lich auch für Influen­ce­rin­nen und Influen­cer sowie andere Menschen, die Werbung im Inter­net und in den sozia­len Medien online stellen. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld.

Der Hinweis soll rund sieben Prozent der Bildflä­che ausma­chen und gut sicht­bar in der oberen linken Ecke der Werbung platziert werden. Zur Verant­wor­tung gezogen werden können sowohl dieje­ni­gen, die die Rekla­me erstellt haben, als auch die Inseren­ten, die damit Geld verdie­nen wollen.