KARLSRUHE (dpa) — 2011 kam ans Licht, dass drei Rechts­extre­me jahre­lang mordend durch Deutsch­land ziehen konnten. Als einzi­ge Überle­ben­de der Terror­zel­le wurde Beate Zschä­pe verur­teilt — zur Höchst­stra­fe. Das Urteil ist inzwi­schen rechts­kräf­tig. Aber eine Entschei­dung stand noch aus.

Die zu lebens­lan­ger Haft verur­teil­te NSU-Terro­ris­tin Beate Zschä­pe ist mit ihrer Verfas­sungs­be­schwer­de in Karls­ru­he geschei­tert. Es sei weder darge­legt worden noch aus sich heraus ersicht­lich, dass die 47-Jähri­ge in ihren Justiz­grund­rech­ten verletzt worden sei, teilte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt am Montag mit. Zschä­pe hatte insbe­son­de­re beanstan­det, dass der Bundes­ge­richts­hof (BGH) ihre Revisi­on ohne vorhe­ri­ge Verhand­lung per schrift­li­chem Beschluss verwor­fen hatte. (Az. 2 BvR 2222/21)

Der BGH hatte im August 2021 Zschä­pes Verur­tei­lung als Mittä­te­rin an der rassis­tisch motivier­ten Mordse­rie des «Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grunds» bestä­tigt. Damit wurde die Strafe rechts­kräf­tig, die das Oberlan­des­ge­richt (OLG) München 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhand­lungs­ta­gen gegen die einzi­ge Überle­ben­de des NSU-Trios verhängt hatte: lebens­lan­ge Haft bei beson­de­rer Schwe­re der Schuld. Damit ist eine vorzei­ti­ge Haftent­las­sung nach 15 Jahren recht­lich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Zschä­pe hatte mit ihren Freun­den Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt fast 14 Jahre im Unter­grund gelebt. In dieser Zeit verbrei­te­ten die Rechts­ter­ro­ris­ten des NSU unerkannt Angst und Schre­cken: Zwischen Septem­ber 2000 und April 2007 ermor­de­ten die beiden Männer acht türkisch­stäm­mi­ge und einen griechisch­stäm­mi­gen Klein­un­ter­neh­mer sowie eine Polizis­tin. Wer hinter der bundes­wei­ten Serie von Morden, Anschlä­gen und Raubüber­fäl­len stand, wurde erst bekannt, als sich Mundlos und Böhnhardt 2011 das Leben nahmen, um ihrer Festnah­me zu entge­hen. Zschä­pe zünde­te wie verein­bart die gemein­sa­me Wohnung an, verschick­te ein Beken­ner­vi­deo und stell­te sich.

Die größte Frage war immer, ob das Münch­ner Gericht Zschä­pe zu Recht für all diese Taten als vielfa­che Mörde­rin mitver­ant­wort­lich gemacht hat. Denn es gibt keinen Beweis, dass sie selbst an einem der Tator­te war. Die obers­ten Straf­rich­te­rin­nen und ‑richter des BGH hatten nach monate­lan­ger Prüfung keine Beden­ken. Zschä­pe habe alle Taten mitge­plant, die Abwesen­heit ihrer Kompli­zen gedeckt und für die Veröf­fent­li­chung des wichti­gen Beken­ner­vi­de­os bereit­ge­stan­den, entschie­den sie. «Sie übte daher eine wesent­li­che Funkti­on aus, von der das Gelin­gen des Gesamt­vor­ha­bens abhing.»