BIBERACH – Kommen­den Sonntag ist in Biber­ach verkaufs­of­fen. Aller­dings nicht im gewohn­ten Rahmen, sondern der aktuel­len Situa­ti­on angepasst. Die Werbe­ge­mein­schaft öffnet ihre Läden verzich­tet aber auf ein Rahmenprogramm.

Im Verwal­tungs­stab der Stadt Biber­ach wurde gestern bespro­chen, unter welchen Rahmen­be­din­gun­gen der jährlich anläss­lich der Biber­acher Filmfest­spie­le geplan­te Verkaufs­of­fe­ne Sonntag statt­fin­den kann. Voraus­ge­gan­gen waren Gesprä­che mit der Werbe­ge­mein­schaft, denn es muss der neuen Corona-Verord­nung Rechnung getra­gen werden. „Wir haben als Stadt seit Beginn der Corona–Krise einen Ermög­li­chungs­kurs gefah­ren, der auch auf die Eigen­ver­ant­wor­tung der Bürger setzt. Dies soll natür­lich auch weiter­hin gelten“, erklärt Oberbür­ger­meis­ter Norbert Zeidler. Für den Verkaufs­of­fe­nen Sonntag bedeu­te dies auf den Punkt gebracht: Verkaufs­of­fe­ner Sonntag Ja – Corona Nein.

Gustav Eisin­ger, Vorsit­zen­der der Biber­acher Werbe­ge­mein­schaft, die Veran­stal­ter des Verkaufs­of­fe­nen Sonntag ist, zeigt sich erleich­tert. „Die Werbe­ge­mein­schaft freut sich auf und über den Verkaufs­of­fe­nen Sonntag. Selbst­ver­ständ­lich werden alle Schutz- und Hygie­ne­maß­nah­men umgesetzt. Wir danken der Stadt­ver­wal­tung für den stets verant­wor­tungs­vol­len Austausch.“

Im Gegen­satz zu manch anderer Stadt gehe Biber­ach im Einver­neh­men mit dem Einzel­han­del sehr zurück­hal­tend mit Verkaufs­of­fe­nen Sonnta­gen um, erklä­ren Stadt und Werbe­ge­mein­schaft. Dieses Angebot werde seit vielen Jahren immer nur zu den Filmfest­spie­len gemacht.

Die Filmfest­spie­le können wie von den Verant­wort­li­chen vorge­se­hen im reduzier­ten Rahmen statt­fin­den. Hier gilt die Corona-Verord­nung Studi­en­be­trieb und Kunst, nach der bei Veran­stal­tun­gen in Kunst- und Kultur­ein­rich­tun­gen sowie in Kinos bis zu 500 Perso­nen teilneh­men können. Daher besteht der Anlass, der Grund­vor­aus­set­zung für die Zulas­sung Verkaufs­of­fe­ner Sonnta­ge ist.

Klar sei allen Verant­wort­li­chen aber, dass es unter den aktuel­len Voraus­set­zun­gen kein Rahmen­pro­gramm geben könne. Es werde daher keine Essens­stän­de in der Innen­stadt geben, denn dort sammeln sich erfah­rungs­ge­mäß Menschen. Und im Bereich der Innen­stadt gilt Masken­pflicht, weil grund­sätz­lich mit einem erhöh­ten Besucher­auf­kom­men gerech­net werden muss. Der städti­sche KOD wird die Einhal­tung der Vorga­ben kontrol­lie­ren und die Stadt bittet die Polizei hierfür um Unterstützung.