STUTTGART (dpa/lsw) — An den Hochschu­len im Land gelten fortan stren­ge­re Regeln zur Bekämp­fung des Corona­vi­rus. Von Donners­tag an gilt in Innen­räu­men der Hochschu­len eine generel­le Masken­pflicht, wie das Wissen­schafts­mi­nis­te­ri­um am Donners­tag mitteil­te. Sollte sich die Lage auf den Inten­siv­sta­tio­nen nicht bessern, gilt für Lehrver­an­stal­tun­gen ab kommen­dem Montag zudem die sogenann­te 2G-Regel — nur noch geimpf­te oder genese­ne Studie­ren­de hätten dann Zutritt. Ausnah­men gelten für Praxis­ver­an­stal­tun­gen — etwa Labor­prak­ti­ka, Prüfun­gen und Biblio­the­ken -, für die weiter auch ein negati­ver Test reicht.

Die Hochschu­len seien angewie­sen worden, die Kontrol­len zur Einhal­tung der Regeln auszu­wei­ten und zu sanktio­nie­ren. Gab es bislang bei größe­ren Veran­stal­tun­gen nur Stich­pro­ben­kon­trol­len, muss nun jeder Student einen Nachweis zeigen.

«Wir tun alles dafür, um den gerade erst zurück­ge­won­ne­nen Präsenz­stu­di­en­be­trieb für die Studie­ren­den aufrecht­zu­er­hal­ten», sagte Wissen­schafts­mi­nis­te­rin There­sia Bauer (Grüne). Die Minis­te­rin rief dazu auf, sich an die verschärf­ten Regeln zu halten. «Verstö­ße gegen die Regelun­gen sind keine Kavaliersdelikte.»