RAVENSBURG — Angesichts der sinken­den Infek­ti­ons­zah­len ermög­licht die Oberschwa­ben­kli­nik ab dem kommen­den Montag wieder Patien­ten­be­su­che, voraus­ge­setzt die 7‑Tage-Inzidenz bleibt stabil unter 100 oder sinkt sogar noch weiter. Wichtig: Die Besucher, die einen negati­ven Schnell­test nachwei­sen müssen, sollen diesen bereits zur Klinik mitbringen.

Auch in den Häusern der OSK sind die Zahlen der Corona-Patien­ten zwar deutlich zurück­ge­gan­gen, aber mit insge­samt sechs Erkrank­ten auf den Inten­siv­sta­tio­nen und ebenso viel auf den Normal­sta­tio­nen ist es für eine Entwar­nung noch zu früh. Die OSK will weiter nach dem „Prinzip Vorsicht“ handeln, das sich in 15 Monaten Pande­mie bislang immer bewährt hat. Deshalb wurde entschie­den, unmit­tel­bar nach den Pfingst­fei­er­ta­gen nochmals abzuwar­ten, auch wenn dadurch andere Einrich­tun­gen schnel­ler öffnen.

Ab Montag, den 31. Mai, darf aber auch in den Häusern der OSK nun grund­sätz­lich wieder einen Patien­ten besuchen, wer weder einer Quaran­tä­ne­pflicht unter­liegt noch typische Corona-Sympto­me aufweist. Es gelten jedoch weiter­hin Einschrän­kun­gen und Schutzmaßnahmen.

Wichtig ist, dass Perso­nen, die weder zweifach geimpft noch von einer Covid-19-Infek­ti­on genesen sind, ein negati­ves Schnell­test­ergeb­nis selbst mitbrin­gen müssen. Das Testergeb­nis darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer offizi­el­len Teststel­le ausge­stellt worden sein. Zuhau­se durch­ge­führ­te Selbst­tests werden nicht akzeptiert.

Vollstän­dig geimpf­te Perso­nen sind bei Vorla­ge eines Impfnach­wei­ses ab dem 15. Tag nach Erhalt der letzten Impfdo­sis von dieser Regel ausgenommen.

Perso­nen, die von einer Corona-Virus­in­fek­ti­on genesen sind, sind ebenfalls ausge­nom­men, sofern die Infek­ti­on mindes­tens 28 Tage und maximal sechs Monate zurück­liegt. Als Nachweis gilt ein positi­ves PCR-Testergeb­nis oder ein ärztli­ches Attest. Wenn die Infek­ti­on länger als sechs Monate zurück­liegt, muss ein zusätz­li­cher Impfschutz von mindes­tens einer Dosis gegeben sein, um von der Testpflicht ausge­nom­men zu werden.

Im St. Elisa­be­then-Klini­kum in Ravens­burg, im Westall­gäu-Klini­kum in Wangen sowie im Kranken­haus Bad Waldsee ist ab 31. Mai pro Patient ein Besucher am Tag erlaubt. Besuche sind zwischen 14 und 17 Uhr möglich (letzter Einlass ist 16 Uhr) und sind auf maximal auf eine Stunde begrenzt. Für Patien­ten der Kinder- und Jugend­kli­nik im EK sind Besuche zwischen 8 und 16 Uhr möglich. Nach Bedarf und Abspra­che ist hier ggf. ein Besuch von beiden Eltern­tei­len möglich.

Patien­ten im Heilig-Geist-Spital können werktags zwischen 14 und 18 Uhr besucht werden. Die maxima­le Besuchs­dau­er beträgt 1,5 Stunden.

Eine Termin­ver­ein­ba­rung ist für den Besuch in den OSK-Häusern nicht erfor­der­lich. Um die Warte­zeit am Eingang zu verkür­zen, sollen alle Besucher die Covid-Selbst­aus­kunft bereits ausge­füllt mitbrin­gen. Das Formu­lar steht hier zum Download bereit.

Auch für Geimpf­te, negativ getes­te­te und Genese­ne gelten die Hygie­ne­vor­schrif­ten. Das korrek­te Tragen einer FFP2-Maske über Mund und Nase während des gesam­ten Aufent­halts in der OSK bleibt Pflicht. Ebenso müssen die Hände bei Betre­ten der Häuser gründ­lich desin­fi­ziert werden sowie der Mindest­ab­stand von 1,5 Metern zu anderen Perso­nen einge­hal­ten werden.

Ausnah­men von den Besuchs­re­strik­tio­nen gibt es in wenigen Fällen. Während der Geburt darf der Vater (oder eine Vertrau­ens­per­son) die Schwan­ge­re zu jeder Zeit beglei­ten. Vor und nach der Geburt gelten wieder die allge­mei­nen Besuchs­re­geln. Bei Patien­ten in akut lebens­be­droh­li­chem Zustand oder bei sterben­den Patien­ten dürfen nach Rückspra­che mit dem zustän­di­gen Arzt bis zu drei Perso­nen zu Besuch kommen. Für an Covid-19 erkrank­te Patien­ten gilt unver­än­dert ein generel­les Besuchsverbot.