RAVENSBURG (dpa) — Ein Obstbauer vom Bodensee muss nach einem Gerichtsurteil 18 georgischen Erntehelfern Lohn nachzahlen. Der Landwirt habe den Arbeitern nach Auffassung des Gerichts von Mitte Mai bis Mitte Juni 2021 nicht den Mindestlohn gezahlt, obwohl diese rechtzeitig an der Sammelstelle waren, teilte das Arbeitsgericht in Ravensburg am Freitag mit. Auch wenn der Obstbauer die Erntehelfer zum Beispiel wegen schlechten Wetters nicht über die gesamte Zeit eingesetzt habe, schulde er ihnen für die Zeit ohne tatsächliche Arbeit Lohn. Schließlich hätten sie ihm wie vereinbart ihre Arbeit angeboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Erntehelfer hatten gegen den Obstbauer geklagt, weil er ihnen keine Arbeit zugeteilt und dann einen Teil des Lohns einbehalten habe. Der Landwirt hatte seinerseits den Arbeitern pauschal vorgeworfen, nicht rechtzeitig an den vereinbarten Sammelstellen gewesen zu sein. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts lehnte er ab.
Nach Auffassung des Gerichts konnte der Obstbauer die Vorwürfe der Erntehelfer aber nicht entkräften. Er kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen.