RAVENSBURG (dpa) — Ein Obstbau­er vom Boden­see muss nach einem Gerichts­ur­teil 18 georgi­schen Ernte­hel­fern Lohn nachzah­len. Der Landwirt habe den Arbei­tern nach Auffas­sung des Gerichts von Mitte Mai bis Mitte Juni 2021 nicht den Mindest­lohn gezahlt, obwohl diese recht­zei­tig an der Sammel­stel­le waren, teilte das Arbeits­ge­richt in Ravens­burg am Freitag mit. Auch wenn der Obstbau­er die Ernte­hel­fer zum Beispiel wegen schlech­ten Wetters nicht über die gesam­te Zeit einge­setzt habe, schul­de er ihnen für die Zeit ohne tatsäch­li­che Arbeit Lohn. Schließ­lich hätten sie ihm wie verein­bart ihre Arbeit angebo­ten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Ernte­hel­fer hatten gegen den Obstbau­er geklagt, weil er ihnen keine Arbeit zugeteilt und dann einen Teil des Lohns einbe­hal­ten habe. Der Landwirt hatte seiner­seits den Arbei­tern pauschal vorge­wor­fen, nicht recht­zei­tig an den verein­bar­ten Sammel­stel­len gewesen zu sein. Einen Vergleichs­vor­schlag des Gerichts lehnte er ab.

Nach Auffas­sung des Gerichts konnte der Obstbau­er die Vorwür­fe der Ernte­hel­fer aber nicht entkräf­ten. Er kann binnen eines Monats nach Zustel­lung des Urteils Berufung beim Landes­ar­beits­ge­richt einlegen.