Die Verga­be­stel­len der Landes­ver­wal­tung können befris­tet bis Ende 2021 Bauleis­tun­gen bis zu 100 000 Euro freihän­dig — also ohne Ausschrei­bung — verge­ben und bis zu einer Milli­on Euro beschränkt ausschrei­ben. Für Liefer- und Dienst­leis­tun­gen bis zu einem Auftrags­wert von 100 000 Euro ist eine Verhand­lungs­ver­ga­be — also gleich­zei­ti­ge Gesprä­che mit mehre­ren poten­zi­el­len Auftrag­neh­mern — möglich; bis zu 214 000 Euro reicht eine beschränk­te Ausschreibung.

Die Werte für den direk­ten Einkauf von Waren und Dienst­leis­tun­gen werden von 5000 auf 10 000 Euro und beim Direkt­auf­trag von Bauleis­tun­gen von 3000 auf 5000 Euro erhöht. Hier kann der öffent­li­che Auftrag­ge­ber unmit­tel­bar den Auftrag ertei­len, ohne zuvor ein förmli­ches Verga­be­ver­fah­ren durch­füh­ren zu müssen. Den kommu­na­len Auftrag­ge­bern hat das Land das gleiche Verfah­ren empfohlen.