BIBERACH — Wer entschei­det für einen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Ein Online­vor­trag der vhs Biber­ach am Mittwoch, 10. Novem­ber, behan­delt alle Fragen rund um die Themen Patien­ten­ver­fü­gung und recht­li­che Vertretung. 

Es ist ein Thema, das nicht mehr nur Senio­ren vorbe­hal­ten ist: Jeder, ganz egal in welcher Lebens­pha­se er sich befin­det, sollte sich damit beschäf­ti­gen, wer für ihn entschei­det, wenn es ihm selbst einmal nicht mehr möglich ist. Was man dabei beach­ten muss, darauf geht Andre­as Hofer vom Betreu­ungs­ver­ein Biber­ach bei seinem Online­vor­trag am Mittwoch, 10. Novem­ber, von 19 bis 20.30 Uhr ein. Er erklärt auch die Unter­schie­de der verschie­de­nen Verfü­gun­gen: Während die Patien­ten­ver­fü­gung regelt, ob und wie lange man beispiels­wei­se beatmet werden möchte, geht es bei der Betreu­ungs­ver­fü­gung um die Benen­nung eines Betreu­ers. Am umfas­sends­ten ist die Vorsor­ge­voll­macht: Stellt man diese jeman­dem aus, sollte man demje­ni­gen wirklich vertrau­en, denn der Bevoll­mäch­tig­te darf unter anderem auch finan­zi­el­le Dinge regeln.

Die Teilnah­me kostet 8 Euro. Eine Anmel­dung ist bis spätes­tens Freitag, 5. Novem­ber, unter www.vhs-biberach.de, per E‑Mail an vhs@biberach-riss.de oder unter Telefon 07351/51338 möglich.