BUDAPEST (dpa) — In Ungarn sollen Aufklä­rungs­pro­gram­me gestri­chen und die Darstel­lung von Homose­xu­el­len als Teil der Norma­li­tät verbo­ten werden. Menschen­recht­ler kriti­sie­ren das Vorha­ben scharf als «Zensur».

Die Fidesz-Partei des ungari­schen Minis­ter­prä­si­den­ten Viktor Orban will die Rechte und den Schutz von homose­xu­el­len und trans­se­xu­el­len Jugend­li­chen einschränken.

So sollen etwa an den Schulen Aufklä­rungs­pro­gram­me, die für einen respekt­vol­len Umgang mit LGBT-Menschen sensi­bi­li­sie­ren, verbo­ten werden. Das geht aus einem Geset­zes­ent­wurf hervor, der dem ungari­schen Parla­ment vorliegt und am Donners­tag bekannt wurde. Die Abkür­zung LGBT steht für Lesben, Schwu­len, Bisexu­el­le und Transgender.

Der Entwurf sieht auch ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen «Inhal­ten» vor, die sich an Kinder und Jugend­li­che wenden und in denen Sexua­li­tät darge­stellt wird, die von der hetero­se­xu­el­len abweicht. Auch Hinwei­se auf die Möglich­keit einer Geschlechts­um­wand­lung sollen etwa in Büchern und Filmen verbo­ten werden. Darüber hinaus soll jede Art von Werbung verbo­ten werden, in der Homose­xu­el­le oder Trans­se­xu­el­le als Teil einer Norma­li­tät gezeigt werden.

Die Bestim­mun­gen sind Teil eines Geset­zes­ent­wurfs, der auch stren­ge­re Straf­be­stim­mun­gen für sexua­li­sier­te Gewalt gegen Kinder und Jugend­li­che vorsieht. Der Geset­zes­ent­wurf soll unter anderem das «Recht der Kinder auf ihre bei der Geburt empfan­ge­ne geschlecht­li­che Identi­tät» schützen. 

Ungari­sche Menschen­recht­ler kriti­sier­ten den Entwurf als «Zensur nach russi­schem Vorbild». Er gefähr­de die seeli­sche Gesund­heit von LGBT-Jugend­li­chen und verhin­de­re, dass sie recht­zei­tig an präven­ti­ve und sie unter­stüt­zen­de Infor­ma­tio­nen gelan­gen, hieß es in einer gemein­sa­men Erklä­rung von Amnes­ty Inter­na­tio­nal und mehre­ren LBGT-Organisationen.

Die rechts­na­tio­na­le Orban-Regie­rung pflegt immer wieder eine homopho­be Rheto­rik und schränkt die Rechte von LGTB-Menschen ein. Ein Gesetz aus dem Vorjahr macht es den Bürgern unmög­lich, nach einer Geschlechts­um­wand­lung das geänder­te Geschlecht in amtli­che Dokumen­te eintra­gen zu lassen.