TUTTLINGEN — Der Landtag von Baden-Württem­berg hat am gestri­gen Mittwoch, 2. Dezem­ber 2020 im Rahmen des Geset­zes zur Änderung des Kommu­nal­ab­ga­ben­ge­set­zes und der Gemein­de­ord­nung eine Änderung von § 5 Absatz 3 der Gemein­de­ord­nung (GemO) beschlos­sen. Dieser enthält die Bestim­mun­gen für Namen und Bezeich­nun­gen von Gemein­den. Damit können künftig leich­ter Zusatz­be­zeich­nun­gen auf Ortsschil­der aufge­nom­men werden. Tuttlin­gen könnte beispiels­wei­se auf seine Ortsta­feln die Bezeich­nung „Hochschul­stadt“ aufnehmen.

Diese Nachricht überbrach­te der Landtags­ab­ge­ord­ne­te Guido Wolf persön­lich Tuttlin­gens Oberbür­ger­meis­ter Micha­el Beck und brach­te als Anregung gleich den Entwurf für ein neues Ortsschild mit. Guido Wolf sagte: „Über die Zusatz­be­zeich­nung entschei­det am Ende der Gemein­de­rat, das ist selbst­ver­ständ­lich. Aber bereits diese neu geschaf­fe­ne Möglich­keit und die Diskus­si­on darüber sind für Tuttlin­gen eine schöne Gelegen­heit, sich nochmals vor Augen zu führen, dass die Hochschu­le inzwi­schen aus Tuttlin­gen nicht mehr wegzu­den­ken und für die Stadt ein echter Gewinn ist. Ich könnte mir vorstel­len, dass die Bezeich­nung als Hochschul­stadt eine Chance wäre, um das Profil der Stadt Tuttlin­gen als Hochschul­stand­ort zu schär­fen und noch stärker im öffent­li­chen Bewusst­sein zu verankern.”

Tuttlin­gens Oberbür­ger­meis­ter Micha­el Beck: „Seit über zehn Jahren gibt es jetzt den Hochschul­cam­pus – und wenn wir jetzt die Möglich­keit haben, dies auch auf den Ortsschil­dern zu unter­strei­chen, stärkt das Tuttlin­gens Rolle als Cluster und High-Tech-Standort.“

Nach der Neufas­sung der Gemein­de­ord­nung können künftig die Gemein­den oder einzel­ne Ortstei­le sonsti­ge Bezeich­nun­gen führen, die auf der geschicht­li­chen Vergan­gen­heit, der Eigen­art oder der heuti­gen Bedeu­tung der Gemein­den oder der Ortstei­le beruhen. Der Gemein­de­rat kann eine sonsti­ge Bezeich­nung mit der Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglie­der bestim­men oder ändern. Die Bestim­mung und Änderung der Bezeich­nung bedarf der Geneh­mi­gung durch das Innen­mi­nis­te­ri­um. Die Gemein­den können kommu­nal­recht­lich geneh­mig­te Zusatz­be­zeich­nun­gen künftig umfas­send im Rechts­ver­kehr führen; diese können damit diesel­be öffent­li­che Präsenz erlan­gen wie der Gemein­de- bzw. Ortsteil­na­me. Insbe­son­de­re kann eine Zusatz­be­zeich­nung unter Beach­tung der straßen­ver­kehrs­recht­li­chen Regelun­gen grund­sätz­lich auf den Ortsta­feln an den Ortsein­gän­gen geführt werden. Zusatz­be­zeich­nun­gen, die auf der Eigen­art oder der heuti­gen Bedeu­tung beruhen, weisen nach der Geset­zes­be­grün­dung auf einen regel­mä­ßig dauer­haft bestehen­den Umstand hin, der für die Gemein­de oder den Ortsteil in gewis­ser Weise prägend ist. Dazu soll insbe­son­de­re auch die Bezeich­nung „Hochschul­stadt“ gehören.

Der Abgeord­ne­te Wolf und Oberbür­ger­meis­ter Micha­el Beck tausch­ten sich zudem ausführ­lich über die aktuel­le Corona-Lage in Tuttlin­gen und die Überle­gun­gen zur anste­hen­den Impfstra­te­gie aus.