RAVENSBURG — In den Häusern der Oberschwa­ben­kli­nik gGmbH sind ab Mittwoch bis auf Weite­res keine Kranken­be­su­che mehr möglich. Ausnah­men gelten nur für die Kinder­kli­nik in Ravens­burg, für werden­de Väter sowie für Besuche bei Patien­ten in akut lebens­be­droh­li­chem Zustand. Der Klinik­ver­bund im Landkreis Ravens­burg reagiert damit auf die auch in Oberschwa­ben unver­än­dert steigen­de Zahl Corona-Infizierter.

Die Ambulan­zen im St. Elisa­be­then-Klini­kum Ravens­burg, im Westall­gäu-Klini­kum Wangen und im Kranken­haus Bad Waldsee sowie die Medizi­ni­schen Versor­gungs­zen­tren der OSK in Ravens­burg, Wangen und Isny bleiben für Patien­ten weiter­hin ohne Einschrän­kun­gen zugäng­lich. Begleit­per­so­nen dürfen jedoch nur noch dann in die Einrich­tun­gen, wenn es aus medizi­ni­schen Gründen unabding­bar ist. Einschrän­kun­gen bei geplan­ten Behand­lun­gen gibt es vorerst nicht.

Besuche bei statio­nä­ren Patien­ten in den drei Akuthäu­sern und in der Geria­tri­schen Rehabi­li­ta­ti­on im Heilig-Geist-Spital in Ravens­burg sind ab Mittwoch nicht mehr möglich. Es gelten nur wenige Ausnah­men, diese aber auch nur, wenn keine weite­ren Gründe der Corona-Präven­ti­on dagegen sprechen:
Kinder­kli­nik: Ein Eltern­teil darf täglich von 9 bis 18 Uhr zu Besuch kommen. Ist ein Eltern­teil als Begleit­per­son mit in der Klinik, darf das andere Eltern­teil ebenfalls von 9 bis 18 Uhr das Kind besuchen.
Gebur­ten: Werden­de Väter oder eine definier­te Vertrau­ens­per­son der Schwan­ge­ren haben Zutritt.
Patien­ten in akut lebens­be­droh­li­chem Zustand: Nach Erlaub­nis durch einen zustän­di­gen Arzt dürfen bis zu drei Perso­nen zu Besuch kommen.
Geria­tri­sche Rehabi­li­ta­ti­on: Ausnah­men nur aus unabding­ba­ren Gründen nach Erlaub­nis durch die Stationsleitung.

Bei ihrer Entlas­sung werden statio­nä­re Patien­ten durch Stati­ons­per­so­nal oder durch den Sicher­heits­dienst bis zum Eingang gebracht und dort an ihre Angehö­ri­gen oder zur Heimfahrt mit einem Taxi übergeben.

Wäsche oder andere Utensi­li­en, die Patien­ten während ihres Aufent­hal­tes benöti­gen, können wie bisher schon an den Eingän­gen der Klini­ken beim Sicher­heits­dienst abgege­ben werden. Entge­gen­ge­nom­men werden nur verschlos­se­ne Behält­nis­se, die mit dem Namen des betref­fen­den Patien­ten verse­hen sind. Patien­ten können auch auf umgekehr­tem Wege Gepäck ihren Angehö­ri­gen oder anderen Beauf­trag­ten überge­ben lassen. Dazu muss eine Rückspra­che mit der Stati­on erfolgen.

Angesichts dem erneu­ten Ausschluss von Besuchern lässt die OSK die im Frühjahr einge­führ­te Regelung, dass auf die Grund­ge­büh­ren für die Telefon und Fernseh­ein­heit am Bett verzich­tet wird, in Kraft. Damit soll es den Patien­ten möglichst leicht gemacht werden, Kontakt zu Angehö­ri­gen und Bekann­ten zu halten.

„Wir wissen darum, wie wichtig der Kontakt zu vertrau­ten Menschen gerade für die Kranken ist“, heißt es aus dem mittler­wei­le wieder aktivier­ten Krisen­stab der OSK. Anderer­seits müsse alles unter­nom­men werden, um Corona-Anste­ckun­gen inner­halb der Häuser sowohl für Patien­ten als auch für Beschäf­tig­te der OSK zu verhin­dern. In der Abwägung sei man zu dem Schluss gekom­men, dass die Entwick­lung der Infek­ti­ons­zah­len auch in der Region leider keine andere Entschei­dung mehr zulas­se, als erneut die Häuser für Besucher zu schließen.