Corona-Notbrem­se statt froher Oster­bot­schaft: Vom 1. bis einschließ­lich 5. April soll das Leben weitge­hend herun­ter­ge­fah­ren werden. Doch welche Regeln gelten bei der Eiersuche?

BERLIN (dpa) — Die Corona­vi­rus-Infek­ti­ons­zah­len klettern. Bund und Länder warnen in ihren neuen Beschlüs­sen vor einer Überlas­tung des Gesund­heits­we­sens im April.

Kanzle­rin Angela Merkel (CDU) und die Minis­ter­prä­si­den­ten und Minis­ter­prä­si­den­tin­nen bitten die Bürger dringend, «alle Kontak­te auf das absolut notwen­di­ge Minimum zu beschrän­ken und insbe­son­de­re Zusam­men­künf­te in Innen­räu­men zu vermeiden».

Sofern keine abwei­chen­den Regelun­gen beschlos­sen wurden, gelten die bishe­ri­gen Vorga­ben weiter. Neuerun­gen sollen die Länder bis zum 29. März in ihre Verord­nun­gen überneh­men, sie gelten bis vorerst zum 18. April.

NOTBREMSE: Bund und Länder betonen, es sei notwen­dig, die Anfang März verein­bar­te «Notbrem­se» konse­quent anzuwen­den. Sie soll greifen, wenn die 7‑Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwoh­ner in einem Land oder einer Region an drei aufein­an­der­fol­gen­den Tagen über 100 Neuin­fek­tio­nen liegt. Dann gelten ab dem zweiten darauf­fol­gen­den Werktag wieder die Beschrän­kun­gen, die bis zum 7. März in Kraft waren. Weite­re Öffnun­gen soll es nur geben, wenn die 7‑Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.

INZIDENZ ÜBER 100: In Landkrei­sen, wo die 7‑Tage-Inzidenz über 100 liegt, greifen härte­re Maßnah­men. Diese können so aussehen:

- Pflicht zum Tragen besser schüt­zen­der Masken im Auto für Mitfah­rer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören

- Auswei­tung einer Schnell­test-Pflicht auf Berei­che, wo Abstands­re­geln und konse­quen­tes Masken­tra­gen erschwert sind

- Ausgangs­be­schrän­kun­gen

- verschärf­te Kontaktbeschränkungen

KONTAKTE: Es dürfen sich maximal fünf Perso­nen aus zwei Haushal­ten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra.

Das gilt laut aktuel­lem Beschluss auch für die Oster­zeit vom 1. bis zum 5. April. Die weiter­hin gelten­de Notbrem­se wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt. Diese sieht für Regio­nen oder Länder mit einer 7‑Tage-Inzidenz von über 100 vor: Es dürfen sich nur ein Haushalt und eine weite­re Person treffen, Kinder bis 14 Jahre wieder ausgenommen.

OSTERN: In der Zeit vom 1. April (Gründon­ners­tag) bis zum 5. April (Oster­mon­tag) gilt ein Verbot von Ansamm­lun­gen im öffent­li­chen Raum. Geöff­ne­te Außen­gas­tro­no­mie wird geschlos­sen. Geschäf­te müssen ebenfalls geschlos­sen bleiben, nur der «Lebens­mit­tel­ein­zel­han­del im engen Sinne» darf am Karsams­tag (3. April) öffnen. Religi­ons­ge­mein­schaf­ten werden gebeten, in dieser Zeit nur virtu­el­le Gottes­diens­te durch­zu­füh­ren. Impf- und Testzen­tren bleiben geöff­net. Eventu­el­le Öffnungs­schrit­te nach dem am 3. März verein­bar­ten Fahrplan sollen frühes­tens am 6. April greifen.

IMPFSCHUTZ: Das Robert Koch-Insti­tut soll bis zur nächs­ten Bund-Länder-Runde am 12. April einen Bericht dazu vorle­gen, ab welchem Zeitpunkt Geimpf­te «mit so hinrei­chen­der Sicher­heit nicht infek­ti­ös sind, dass eine Einbe­zie­hung in Testkon­zep­te mögli­cher­wei­se obsolet wird».

SCHNELL- UND SELBSTTESTS: So bald wie möglich sollen Beschäf­tig­te in Schulen und Kitas sowie Schüle­rin­nen und Schüler zwei Mal pro Woche getes­tet werden.

ÖFFNUNGEN IN MODELLPROJEKTEN: In «zeitlich befris­te­ten Modell­pro­jek­ten» dürfen die Länder in ausge­wähl­ten Regio­nen auspro­bie­ren, wie sich Berei­che des öffent­li­chen Lebens «mit stren­gen Schutz­maß­nah­men und einem Testkon­zept» öffnen lassen.

ARBEITSPLATZ: Arbeit­ge­ber sollen ihren Mitar­bei­tern weiter­hin Homeof­fice ermög­li­chen. Wo das nicht geht, sollen sie regel­mä­ßi­ge Tests anbie­ten, «mindes­tens einmal und bei entspre­chen­der Verfüg­bar­keit zwei Mal pro Woche». Anfang April sollen die Wirtschafts­be­rich­te Bericht erstat­ten, wie viele Unter­neh­men sich betei­li­gen. Die Bundes­re­gie­rung will dann mögli­che schär­fe­re Arbeits­schutz­vor­schrif­ten prüfen.

WIRTSCHAFTSHILFEN: Für Unter­neh­men, die beson­ders schwer und lange unter Schlie­ßun­gen leiden, will die Bundes­re­gie­rung weite­re Hilfen entwickeln.

REISEN: Bund und Länder appel­lie­ren «eindring­lich», auf nicht zwingend notwen­di­ge Reisen im In- und Ausland zu verzich­ten. Für Rückkeh­rer aus auslän­di­schen Gebie­ten mit hohen Infek­ti­ons­zah­len oder mit einer starken Verbrei­tung von Virus­va­ri­an­ten gibt es schon eine Quaran­tä­ne­pflicht. Da insbe­son­de­re bei belieb­ten Urlaubs­zie­len mit einer leich­ten Verbrei­tung von Covid-19-Varian­ten zu rechnen sei, «erwar­ten» Bund und Länder von allen Flugli­ni­en «konse­quen­te Tests von Crews und Passa­gie­ren vor dem Rückflug und keine weite­re Auswei­tung der Flüge während der Osterferien».

Die Bundes­re­gie­rung will zudem einen Test vor dem Abflug für die Einrei­se nach Deutsch­land vorschrei­ben — dafür müsste aber der Bundes­tag einer Änderung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes zustimmen.

SENIOREN‑, FPLEGE- UND BEHINDERTENHEIME: Ungeimpf­te Bewoh­ner sollen schnell ein Impfan­ge­bot erhal­ten. Das Angebot des Bundes, etwa mit Bundes­wehr­sol­da­ten beim Testen zu helfen, steht weiter.

NÄCHSTE SCHRITTE: Kanzle­rin Angela Merkel will am 12. April wieder mit den Minis­ter­prä­si­den­tin­nen und ‑präsi­den­ten beraten.