STUTTGART (dpa/lsw) — Grünen-Politi­ker Boris Palmer eckte bei seiner eigenen Partei mit provo­kan­ten Aussa­gen an. Bei den Grünen ist er deshalb umstrit­ten. Nun droht Tübin­gens Oberbür­ger­meis­ter der Rauswurf aus der Partei. Die Entschei­dung trifft ein Schiedsgericht.

Immer wieder polari­sier­te der Grünen-Politi­ker Boris Palmer mit Aussa­gen — auch gegen­über seiner eigenen Partei. Nun rückt eine Entschei­dung über den mögli­chen Rauswurf des Tübin­ger Oberbür­ger­meis­ters bei den Grünen näher. In der Landes­ge­schäfts­stel­le der Partei in Stutt­gart findet am Samstag (12.00 Uhr) die Anhörung im Partei­aus­schluss­ver­fah­ren statt. Die mündli­che Verhand­lung vor dem partei­in­ter­nen Schieds­ge­richt erfolgt unter Ausschluss der Öffent­lich­keit, wie eine Spreche­rin der Grünen mitteilte.

Ob das Schieds­ge­richt schon am Samstag eine Entschei­dung trifft, ist offen. Das Landes­schieds­ge­richt hat nach frühe­ren Angaben einer Grünen-Spreche­rin acht Wochen Zeit, den Verfah­rens­be­tei­lig­ten die Entschei­dung schrift­lich zuzustel­len. Palmers Anwalt Rezzo Schlauch erwar­tet eine Entschei­dung deshalb erst in den kommen­den Wochen, wie er am Freitag sagte.

Auf einem Landes­par­tei­tag Anfang Mai 2021 hatten die Grünen beschlos­sen, ein Ausschluss­ver­fah­ren gegen den wegen seiner Provo­ka­tio­nen umstrit­te­nen Tübin­ger Rathaus­chef einzu­lei­ten. Letzter Auslö­ser für das Ausschluss­ver­fah­ren war ein Facebook-Beitrag Palmers über den frühe­ren deutschen Fußball-Natio­nal­spie­ler Dennis Aogo, in dem der OB das sogenann­te N‑Wort benutz­te. Mit diesem Begriff wird heute eine früher in Deutsch­land gebräuch­li­che rassis­ti­sche Bezeich­nung für Schwar­ze umschrieben.

Palmer beteu­er­te, seine Äußerung sei ironisch gemeint gewesen. Die Grünen-Führung sah den Vorfall aber nur als Teil einer «langen Liste von kalku­lier­ten Ausrut­schern und insze­nier­ten Tabubrüchen».

Palmers Anwalt hinge­gen argumen­tier­te in seinem mehr als 50-seiti­gen Erwide­rungs­schrei­ben, dass der Politi­ker der Partei keinen Schaden und schon gar keinen schwe­ren Schaden zugefügt habe, sondern für die Partei ein außer­ge­wöhn­li­cher Aktiv­pos­ten sei. Das würden die persön­li­chen Zustim­mungs­wer­te und die Wahler­geb­nis­se zeigen.

Das Partei­aus­schluss­ver­fah­ren ist auch deshalb von großer Bedeu­tung, weil im Herbst in Tübin­gen die Wahl des Oberbür­ger­meis­ters ansteht. Der 49-jähri­ge Palmer will als partei­lo­ser Kandi­dat antre­ten. Der Landes­vor­stand der Grünen hatte den Partei­aus­schluss Palmers im vergan­ge­nen Novem­ber beantragt.