AUGSBURG (dpa) — Darf der Staat bei der Pande­mie-Bekämp­fung Grund­rech­te einschrän­ken? Philo­soph Richard David Precht findet: ja. Es gehe um den Schutz der Schwa­chen in der Gesellschaft.

Der promi­nen­te Philo­soph Richard David Precht sieht in den Maßnah­men der deutschen Staats­or­ga­ne gegen die Corona-Pande­mie keine Überreaktion.

«Ich denke, dass der Staat alles in allem angemes­sen handelt. Ich habe keine Befürch­tun­gen, dass hier maßlos überre­agiert wird oder die Grund­rechts­ein­schrän­kun­gen nicht sofort wieder rückgän­gig gemacht werden, sowie wir aus dem Gröbs­ten der Pande­mie raus sind», sagte Precht in einem Inter­view der «Augsbur­ger Allgemeinen».

Der Staat komme seiner Pflicht nach, die im 19. Jahrhun­dert entstan­den sei – unter anderem durch den Kampf gegen die Tuber­ku­lo­se. Es gehe um den Schutz der Schwa­chen in der Gesell­schaft. «Unser libera­les demokra­ti­sches System besteht daraus, dass Rechte und Pflich­ten zusammengehören.»

«Ich sehe keine sinnlo­sen Pflich­ten», sagte Precht der Zeitung. Es habe Maßnah­men gegeben, die von Verwal­tungs­ge­rich­ten wieder gekippt worden seien, wie die 15-Kilome­ter-Regel. «Aber die war nicht sinnlos, sondern kriti­kabel. Das ist ein großer Unterschied.»

Unter­schied­li­cher Auffas­sung könne man auch über eine Masken­pflicht im Freien sein. «Darüber kann man sicher strei­ten, aber sinnlos ist es nicht.»