RAVENSBURG — Mit straf­recht­li­chen Konse­quen­zen muss ein 61-jähri­ger Mann rechnen, der am Diens­tag einen Polizei­be­am­ten angegrif­fen und verletzt hat. Der Tatver­däch­ti­ge war zunächst am Oster­mon­tag trotz eines bestehen­den Hausver­bots an der Wohnan­schrift seiner Ex-Partne­rin aufge­taucht und hatte sich gewei­gert, dem Platz­ver­weis einer Polizei­strei­fe Folge zu leisten. 

Die Beamten nahmen den 61-Jähri­gen darauf­hin in Gewahr­sam und fanden bei ihm eine kleine Menge Drogen. Nach seiner Entlas­sung aus der Arrest­zel­le des Polizei­re­viers am Diens­tag­mor­gen suchte der Mann erneut seine ehema­li­ge Partne­rin auf und wollte sich gewalt­sam Zutritt zu deren Wohnung verschaf­fen. Beim Eintref­fen einer alarmier­ten Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung flüch­te­te der 61-Jähri­ge zu Fuß, konnte jedoch von einem Beamten ergrif­fen werden. Gegen den Zugriff wehrte er sich, worauf­hin der Polizist Pfeffer­spray einset­zen musste. Dies zeigte bei dem Tatver­däch­ti­gen jedoch keine Wirkung und er stieß den Beamten schließ­lich um. Hierbei prall­te der Polizist mit dem Kopf auf den Boden und verletz­te sich. 

Der 61-Jähri­ge konnte schluss­end­lich von mehre­ren Beamten festge­nom­men und erneut in der Arrest­zel­le unter­ge­bracht werden. Der Polizei­be­am­te musste aufgrund seiner Verlet­zung den Dienst abbre­chen. Den 61-Jähri­gen erwar­ten nun mehre­re Strafanzeigen.