ULM — Die mutmaßlichen Schläger, die eine jungen Polizisten krankenhausreif geprügelt haben, wurden festgenommen. Das teilen die Staatsanwaltschaft Ulm und die Polizei mit.
Am Mittwoch nahm die Polizei drei Verdächtige vorläufig fest, die einen Polizisten in Ulm brutal zusammengeschlagen haben sollen. Am 08.02.2023 wurde ein 25-Jähriger Polizeibeamter in Ulm durch vier maskierte Schläger rücksichtslos angegriffen und schwer verletzt (wir berichteten).
Die zunächst unbekannten Täter konnten flüchten. Intensive Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei führten auf die Spur der vier mutmaßlichen Angreifer, darunter ein 13-jähriger Junge mit syrischer Staatsbürgerschaft. Die Staatsanwaltschaft Ulm beantragte Haftbefehle gegen einen 18-jährigen jungen Mann mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit, gegen einen türkischen 23-Jährigen und einen 24 Jahre alten Mann mit serbischer Staatsangehörigkeit wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen versuchten — heimtückischen — Mordes.
Sie wurden vorläufig festgenommen und am 15.02.2023 den zuständigen Haftrichterinnen beim Amtsgericht Ulm vorgeführt. Diese erließen jeweils die beantragten Haftbefehle. Die drei Beschuldigten befinden sich nun in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten.
Das strafunmündige Kind wurde seinen Erziehungsberechtigten übergeben. Die weiteren Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern an. Der verletzte Polizist befindet sich zwar noch immer in stationärer Behandlung, befindet sich aber auf dem Weg der Genesung.
Staatsanwaltschaft Ulm und Polizei geben nun weitere Details zu den tatverdächtigen Männern bekannt: Die drei in Untersuchungshaft befindlichen Männer sind im Alb-Donau-Kreis wohnhaft und in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sowie polizeibekannt. Bei der Vorführung vor dem Ermittlungsrichter am gestrigen Tage machten die Verdächtigen keine Angaben zur Tat. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Ulm und der Ermittlungsgruppe “Korn” dauern an. Auch soll geklärt werden, aus welchem Motiv die Tat begangen wurde und in welcher Beziehung die Tatverdächtigen zueinanderstehen.