STUTTGART (dpa/lsw) — Wer zu Hause mit Energie­trä­gern wie Öl oder Holzpel­lets heizt, kann in Baden-Württem­berg ab dem 8. Mai Geld vom Staat für das vergan­ge­ne Jahr beantra­gen. Die Anträ­ge für die Härte­fall­hil­fen laufen vor allem über ein Online-Portal, teilte das Minis­te­ri­um für Umwelt, Klima und Energie­wirt­schaft am Diens­tag in Stutt­gart mit. «Betrof­fe­ne Bürge­rin­nen und Bürger sollen die Hilfen möglichst unkom­pli­ziert beantra­gen können», sagte Energie­mi­nis­te­rin Thekla Walker (Grüne) einer Mittei­lung zufol­ge. Man habe auf zusätz­li­che Bürokra­tie verzichtet.

Eine Unter­stüt­zung bekom­men laut Mittei­lung Privat­haus­hal­te, die mit Heizöl, Flüssig­gas, Holzpel­lets, Holzhack­schnit­zeln, Holzbri­ketts, Scheit­holz und Kohle bzw. Koks heizen und 2022 mindes­tens doppelt so viel dafür ausge­ben mussten wie im Vorjahr. Erstat­tet werden 80 Prozent der Kosten, die über diesen Betrag hinaus­ge­hen. Über einen Online-Rechner können Bürge­rin­nen und Bürger bereits vorab prüfen, ob eine Antrag­stel­lung in Frage kommt.

Der Bund stellt nach Angaben des Minis­te­ri­ums maximal 1,8 Milli­ar­den Euro aus dem Wirtschafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds bereit und verteilt sie auf die Länder. Baden-Württem­berg sollen demnach circa 235 Millio­nen Euro zustehen.